SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
RICOH TotalFlow BatchBuilder
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Rechte vorbehalten.
WICHTIGER
HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „VEREINBARUNG“) VOR DER
INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM DURCH.
Diese
Vereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen („Lizenznehmer“
oder „Sie“) und Ricoh Company, Ltd. und/oder ihrer
„Tochtergesellschaften“ (wie nachstehend definiert) (gemeinsam als „Ricoh“
bezeichnet). Die „Software“ ist die hierin benannte oder die im Auftrag, dem
Kaufbeleg oder einer anderen von Ricoh im Zusammenhang mit Ihrem Erwerb der
Software (die „Lizenzbestätigung“) ausgestellten Bestätigung aufgeführte Software.
Ricoh gewährt Ihnen das Nutzungsrecht an der Software sowie der damit
gegebenenfalls verbundenen Medien und gedruckten oder elektronischen
Dokumentation („Dokumentation“) unter der Bedingung, dass Sie alle
Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren. Im Sinne dieses
Vertrages bedeutet „Tochtergesellschaft“ jedes Unternehmen, das während
der Dauer dieses Vertrages die Ricoh Company, Ltd. jeweils beherrscht oder von
der Ricoh Company, Ltd. beherrscht wird oder mit Ricoh Company, Ltd. einer
gemeinsamen Beherrschung untersteht. „Beherrschung“ bezeichnet die
Befugnis, direkt oder indirekt (durch Aktienbesitz, Grundkapital, den Besitz
von Stimmrechten, vertraglich oder in sonstiger Weise) die Mehrheit der
Mitglieder des Leitungsorgans von Ricoh zu bestellen und/oder abzuberufen oder
anderweitig Einfluss auf die Ausrichtung der Führung von Ricoh auszuüben.
MIT
DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DURCH KLICKEN AUF DIE
UNTENSTEHENDE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN"
ERKLÄREN
SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN. SIE ERKLÄREN UND
SICHERN ZU, DASS DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG AKZEPTIERT, UNEINGESCHRÄNKT
BEFUGT IST, IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ZU HANDELN.
WENN
SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, GEWÄHRT IHNEN RICOH KEIN
NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE, UND SIE MÜSSEN DIE NUTZUNG ODER INSTALLATION DER
SOFTWARE UNVERZÜGLICH BEENDEN. IN DIESEM FALL MÜSSEN SIE DIE BENUTZUNG DER
SOFTWARE EINSTELLEN UND GEGEBENENFALLS ALLE MEDIEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GESPEICHERT
IST, SOWIE DIE DAMIT VERBUNDENE DOKUMENTATION AN RICOH ZURÜCKGEBEN.
1. Gewährung
und Geltung der Lizenz.
1.1 Unter Berücksichtigung Ihrer Zustimmung zur
Einhaltung der Vertragsbedingungen und vorbehaltlich der Bezahlung aller
gegebenenfalls damit verbundenen Gebühren und Kosten erteilt Ricoh Ihnen eine
beschränkte, nicht ausschließliche, persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur
Nutzung der Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Objektcode) und
der Dokumentation („Lizenz“). Diese Lizenz und Ihre Nutzung der Software sind
darüber hinaus ausdrücklich auf die Anzahl, Datenträger, Menge oder andere in
der Lizenzbestätigung und der Dokumentation festgelegte Nutzungskriterien oder
Einschränkungen begrenzt („Bestätigung der zulässigen Nutzung“). Je nach
Produkt können die Nutzungskriterien als zulässige Anzahl von Benutzern,
Arbeitsplätzen, Multifunktionsdruckern, Peripheriegeräten, PCs oder Servern
oder in Form einer anderen mengenmäßigen Beschränkung ausgewiesen werden.
Soweit in dieser Dokumentation nichts anderes bestimmt ist, regelt dieser
Vertrag alle künftigen Versionen, Änderungen, Updates oder Verbesserungen der
Software. Erfolgt die Kündigung nicht gemäß Vertrag oder wie in der
Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich festgelegt, ist die Dauer der
Lizenz unbefristet.
1.2 Sie
erklären sich damit einverstanden, die Software gemäß den Bedingungen dieses
Vertrages und gegebenenfalls zusätzlicher, in der Bestätigung der zulässigen
Nutzung festgelegter Bestimmungen zu verwenden.
1.3 Vorbehaltlich
der Bestätigung der zulässigen Nutzung dürfen Sie: (a) die Software
ausschließlich für Ihre internen Geschäftsprozesse und Betriebsabläufe
installieren, laden, ausführen, betreiben, aufführen, anzeigen und nutzen; (b)
eine angemessene Anzahl von Kopien der Software ausschließlich zum Zwecke der
Sicherung anfertigen, sofern dies zur Ausführung der gemäß Ziffer 1.1
zulässigen Tätigkeiten erforderlich ist, sowie (c) jegliche Dokumentation zur
Unterstützung der gemäß Ziffer 1.1 erlaubten Nutzung verwenden und davon Kopien
erstellen, soweit diese zur rechtmäßigen Nutzung der Software unbedingt
erforderlich sind.
2. Verpflichtungen
des Lizenznehmers.
2.1 Soweit
in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder gesetzlich
nichts anderes vorgeschrieben ist, bestätigen Sie hiermit unbeschadet der
Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen:
(a) die Software oder
Dokumentation nur in Zusammenhang mit der normalen Nutzung der Software zu kopieren,
oder soweit diese Kopien zum Zwecke der Sicherung oder der betrieblichen
Sicherheit unbedingt erforderlich sind;
(b) keine von der Software
abgeleiteten Produkte anzufertigen bzw. die Software ganz oder teilweise zu
bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, zu modifizieren oder in sonstiger Weise
Änderungen daran vorzunehmen oder die Verwendung der Software oder Teile daraus
in Kombination mit anderen Programmen oder als deren Komponente zuzulassen;
(c) die Software weder ganz
noch teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln,
sofern dies nicht gemäß den geltenden Bestimmungen einer
Open-Source-Software-Lizenz oder im gesetzlich zulässigen Rahmen ohne die
Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts erforderlich ist;
(d) die Software und die
Dokumentation nicht zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu
verleihen oder zu übertragen oder einem Dritten die Nutzung der Software ohne
die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh an Dritte zu gestatten;
(e)
die Software nicht zu verbreiten,
als Service zu hosten, Teilnutzungs- oder andere Rechte daran zu vergeben oder
sie Dritten (entgeltlich oder anderweitig) ganz oder teilweise zugänglich zu
machen;
(f) die Software und eventuell
davon angefertigte autorisierte Kopien gesichert aufzubewahren und genaue und
aktuelle Aufzeichnungen über Anzahl und Speicherort aller Kopien der Software
zu führen;
(g) die Nutzung der Software zu
überwachen und zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Software
von Ihren Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages
verwendet wird;
(h) alle angefertigten Kopien
und Teilkopien mit den Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerken von
Ricoh zu versehen; und
(i) die Software in jeder
Form, ganz oder teilweise (sowie insbesondere Programm-Listings, Listings des
Objekt- und Quellcodes, Objekt- und Quellcode), ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Ricoh anderen Personen als Ihren Mitarbeitern zugänglich zu
machen.
2.2 Sie
verpflichten sich, Ricoh und deren Bevollmächtigten zu den üblichen
Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung den Zugang zu den
Räumlichkeiten, Betriebs- und Produktionsstätten sowie zu den dort befindlichen
EDV-Anlagen zu gewähren, auf denen die Software oder die Dokumentation
aufbewahrt oder verwendet wird, um des Weiteren in alle sonstigen
Aufzeichnungen und Unterlagen Einsicht zu nehmen, die gemäß diesem Vertrag zur
Einhaltung der mit Ihnen vereinbarten vertraglichen Bedingungen geführt werden
müssen.
3. Support
und Wartung.
Für
Ricoh besteht im Rahmen dieses Software-Lizenzvertrages keine Verpflichtung zur
Übernahme von Wartungs- und/oder Support-Dienstleistungen für die Software. Die
Wartung von Software, soweit diese Leistung in der Lizenzgebühr eingeschlossen
ist oder auf Wunsch als separate Gebühr angeboten wird, unterliegt den
Bestimmungen aus dem Software-Wartungsvertrag von Ricoh für Software für den
Produktionsdruck. Für die Software-Wartung können zusätzliche Gebühren
anfallen.
4. Gewährleistung.
4.1 Ricoh
gewährleistet, dass der Datenträger (soweit zutreffend), auf dem die Software
gespeichert ist („Medium“) bei vertragsgemäßer Nutzung für einen
Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferdatum keinerlei Material- oder
Verarbeitungsfehler aufweist. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn
der Fehler des Mediums auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung
zurückzuführen ist, und darf nur vom ursprünglichen Benutzer in Anspruch
genommen werden.
4.2 Ricoh
übernimmt für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem auf Ihrer Bestätigung
der zulässigen Nutzung ausgewiesenen Datum (soweit das Gesetz keine längeren
Fristen vorsieht) die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich
ihrer Funktionsweise bei Installation auf der vorgesehenen Hardware und/oder
dem unterstützten Betriebssystem sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung im
Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entspricht. Diese
Gewährleistung bezieht sich nicht auf „Drittanbieterprogramme“ (wie nachstehend
definiert) und schließt alle Ansprüche aus, die durch Änderung, Beschädigung
Missbrauch der Software oder die Verwendung der Software in Verbindung mit
anderer Software, Hardware oder nicht bestimmungsgemäßen Betriebssystemen oder
Konfigurationen entstanden sind.
4.3 Sie
sind verpflichtet, Ricoh bei Verstoß gegen eine der in Ziffer 4.1 oder 4.2
enthaltenen Gewährleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie
verpflichten sich außerdem, Ricoh eine angemessene Frist zur Behebung des
Problems sowie zur Bereitstellung einer korrigierten Version der Medien bzw.
der Software einzuräumen. Es entstehen für Sie dadurch keine Zusatzkosten.
Falls es uns nicht möglich ist, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist
zu beheben oder uns die Fehlerbeseitigung nicht zumutbar erscheint, sind wir
berechtigt, die Software und die Dokumentation zurückzunehmen und Ihnen den
Preis für die Nutzung der Software zu erstatten. Sollte sich Ricoh zu diesem
Schritt entscheiden, ist dies der einzige Anspruch, den Sie hinsichtlich der
zugesagten Gewährleistungen geltend machen können. Eine weitergehende Haftung
seitens Ricoh besteht diesbezüglich nicht.
4.4 Sie
bestätigen, dass die Software nicht für Ihre individuellen Bedürfnisse angefertigt
wurde, und Sie auf Grund dessen selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass die in
der Dokumentation beschriebenen Komponenten und Funktionen Ihren Anforderungen
entsprechen.
4.5 Dieser
Vertrag legt den vollen Umfang der Pflichten und der Haftung von Ricoh in Bezug
auf die Lieferung der Software und der Dokumentation fest. VORBEHALTLICH DER HIERMIT GEWÄHRTEN BESCHRÄNKTEN HAFTUNG Except as expressly stated in
this Agreement, ERKENNEN SIE AN,
DASS DIE SOFTWARE, DIE DIENSTLEISTUNGEN, DER SUPPORT SOWIE ALLE SONSTIGEN
LEISTUNGEN, AUF DIE SIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES ANSPRUCH HABEN, OHNE
MÄNGELGEWÄHR ERBRACHT WERDEN UND DARÜBER HINAUS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGS- UND
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BESTEHEN. RICOH SCHLIESST HIERMIT ALLE ANDEREN
(AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN) GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN,
ZUSICHERUNGEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN SOWIE INSBESONDERE ALLE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT,
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER VERLETZUNG VON
SCHUTZRECHTEN AUS. SIE SELBST TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER
SOFTWARE ZUR ERREICHUNG IHRER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE. RICOH ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE
GELIEFERTE SOFTWARE
IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT ODER DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI BZW.
FEHLERFREI LÄUFT ODER DASS ETWAIGE FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOWEIT
IM SINNE VON ZIFFER 10.3 RECHTLICH UNZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT
ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.
5. Haftung von
Ricoh.
5.1 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der
Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen
sowie vorbehaltlich Ziffer 5.4, sind Ricoh, deren verbundene Unternehmen oder
Zulieferer oder deren jeweilige Handlungsbevollmächtigte, Geschäftsführer,
Mitarbeiter oder rechtliche Stellvertreter (gemeinsam die „Ricoh-Parteien“)
Ihnen gegenüber (ungeachtet, ob aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder
einer anderen Anspruchsgrundlage) unter keinen Umständen haftbar für: (a)
entgangene Gewinne, Verkäufe, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder
Umsätze; (b) Verlust von Firmenwert; (c) Verlust, Beschädigung oder Veränderung
von Daten; (d) Verlust oder Nutzungsverlust von Hardware, Software oder Daten,
oder (e) indirekte Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder
außergewöhnliche Verluste oder Schäden.
5.2 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet
der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen
Vereinbarungen, ist die Haftung der Ricoh-Parteien gemäß Vertrag sowie in Bezug
auf die Software und alle Maßnahmen, die Ricoh in Verbindung mit diesem Vertrag
getroffen oder unterlassen hat (sowie ungeachtet der Tatsache, ob dies aus
Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund erfolgt ist) auf
die Höhe des für die Nutzung der Software von Ihnen bereits entrichteten oder
noch zu entrichtenden Betrages oder den Betrag von 100 US-Dollar, je
nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist, beschränkt.
5.3 Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung
der Ricoh-Parteien für: (a) Todesfälle oder Personenschäden, die durch die
Fahrlässigkeit der Ricoh-Parteien oder deren Stellvertreter oder Mitarbeiter
verschuldet wurden; (b) arglistige Täuschung oder (c) jeden anderen Anspruch,
der nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden
kann, auch dann nicht durch diesen Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt, wenn
eine andere Bestimmung aus diesem Vertrag darauf hindeuten würde, dass dies der
Fall sein könnte.
5.4 SOWEIT
IM SINNE VON ZIFFER 9.3 RECHTLICH ZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE
DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.
6. Rechte
am geistigen Eigentum; Drittanbieterprogramme.
6.1 Sie
erkennen an, dass alle Rechte am geistigen Eigentum, Besitzrechte und
Rechtsansprüche an der Software und der Dokumentation weltweit Ricoh oder ihren
jeweiligen Lizenzgebern gehören, dass die Rechte an der Software Ihnen
lizenziert (nicht verkauft) werden, und dass Sie mit Ausnahme der beschränkten
Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Rechte an oder in Zusammenhang mit der
Software, der Dokumentation oder anderen Komponenten, die Ihnen im Rahmen
dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, haben. Ferner werden im Rahmen
dieses Vertrages keinerlei Rechte, Besitzrechte oder Rechtsansprüche auf
Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Ricoh oder seinen
Lizenzgebern gewährt. Unbeschadet der vorstehenden
Bestimmungen bleiben Ricoh und/oder ihre Lizenzgeber Eigentümer an allen
Rechten, Besitzrechten und Rechtsansprüchen an oder im Zusammenhang mit
ihren oder deren Rechten am geistigen Eigentum. Hierzu zählen insbesondere: (a) sämtliche Software-Codes (Quelle und Objekt),
Funktionalität, Technologie, System oder Netzwerkarchitektur und
Benutzerschnittstellen sowie etwaige Änderungen daran; (b) Ideen,
Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Patente, Urheberrechte und andere
gewerbliche Schutzrechte in Bezug auf die Software; (c) von Ihnen eingebrachte
Beurteilungen, Kommentare, Ideen und Anregungen, die sich mit der Software
befassen, unabhängig davon, ob diese in die Entwicklung nachfolgender Versionen
eingeflossen sind, und (d) etwaige Änderungen und abgeleitete Werken auf Basis
der gewerblichen Schutzrechte von Ricoh oder ihren Lizenzgebern. Sie
verpflichten sich, die gewerblichen Schutzrechte von Ricoh streng vertraulich
zu behandeln, zu schützen und aufrechtzuerhalten.
6.2 Sie erkennen an, dass die Software andere, auch gemäß einer oder mehrerer Open-Source-Software-Lizenzen
(„Drittanbieterprogramme“) lizenzierter Software-Programme, Code-Abschnitte
oder Bibliotheken von Dritten enthalten kann. Solche Programme von
Drittanbietern dürfen nicht losgelöst oder außerhalb der Software verwendet
werden; das Eigentumsrecht daran verbleibt bei den jeweiligen Lizenzgebern.
Sind der Lizenzvertrag oder die Nutzungsbedingungen solcher
Drittanbieterprogramme (die „Drittanbieterlizenzen“) in den
Installationsanweisungen, Text- oder „Readme“ -Dateien oder auf anderen Medien
enthalten, die Ihnen von Ricoh zum Download oder zur Installation zur Verfügung
gestellt werden, erfolgt die Nutzung dieser Programme unter dem Vorbehalt und
der Verpflichtung zur Einhaltung der damit verbundenen Lizenzbedingungen.
Soweit in einer Drittanbieterlizenz nichts anderes vorgesehen ist, gelten die
Einschränkungen und Anforderungen aus diesem Vertrag auch für die Nutzung
jedweder Programme von Drittanbietern.
6.3 Ricoh
verzichtet nur insofern auf das in Ziffer 2.1 festgelegte Verbot zur Zurückentwicklung
oder Dekompilierung, als dies gesetzlich und unbeschadet der Möglichkeit auf
Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich
zulässig oder im Rahmen einer Drittanbieterlizenz erforderlich ist, jedoch nur
zu dem durch die Lizenz des jeweiligen Drittanbieterprogramms oder rechtlich
beschränkten Zweck, und nicht, um ein Software-Programm zu erstellen, dessen
Funktionsweise sich im Wesentlichen mit derjenigen der Software deckt. Soweit
gemäß Vertrag oder von Ricoh nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
erkennen Sie an, dass Sie keinen Anspruch auf den Zugriff auf die Software in
Form von Quellcode, frei zugänglicher Codierung oder in sonstiger
menschenlesbarer und mit Kommentaren versehener Form haben.
6.4 Ungeachtet
anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, stellt Ricoh die
Drittanbieterprogramme ohne das Angebot von Support sowie ohne Mängelgewähr und
unter Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Haftung zur Verfügung,
und die Nutzung der Drittanbieterprogramme erfolgt auf alleinige Gefahr des
Lizenznehmers. RICOH SCHLIESST JEDE HAFTUNG FÜR DERARTIGE
DRITTANBIETERPROGRAMME AUS UND ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG
GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE) UND LEHNT UNTER ANDEREM JEGLICHE HAFTUNG FÜR
BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, INSBESONDERE FÜR
SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER EINSPARUNGEN SOWIE FÜR VERLUST ODER
SCHADEN, DER DURCH DIE NUTZUNG VON DRITTANBIETERPROGRAMMEN ENTSTANDEN IST, AB.
7. Beendigung.
7.1 Ist
in der Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich eine feste
Lizenzlaufzeit vorgesehen, erlischt die Lizenz am Ende der festen Laufzeit,
wenn die Parteien schriftlich keine Verlängerung vereinbaren.
7.2 Vorbehaltlich
Ziffer 7.1 ist die Dauer dieser Lizenz unbefristet, und die Lizenz bleibt bis
zu ihrer Kündigung in Kraft. Falls Sie die in Ihrer Bestätigung der zulässigen
Nutzung festgelegten Gebühren oder Kosten nicht entrichten oder eine
wesentliche Bedingung dieses Vertrages nicht einhalten, wird dieser Vertrag im
Ermessen von Ricoh unter vorheriger Ankündigung mit sofortiger Wirkung beendet.
7.3 Nach
Ablauf der Vertragsdauer (falls zutreffend) oder Beendigung dieses Vertrages
sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und,
falls Ricoh Sie dazu auffordert, die Software mit allen davon angefertigten
Kopien zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben und dies Ricoh nach
erfolgreicher Durchführung zu bestätigen. Alle Bedingungen dieses Vertrages,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit über die Dauer dieses Vertrages hinaus
bestehen, bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.
8. Nutzungseinschränkungen
für die US-Regierung.
8.1 Bei
Erwerb der Softwarelizenz oder der Begleitdokumentation für die oder im Auftrag
der US-Regierung wird die Lizenz gemäß 48 CFR
227.7201 bis 227.7202-4 (für Anschaffungen des Verteidigungsministeriums
(Departement of Defense, DoD) und gemäß 48 CFR 2.101 und 12.212 (für
Anschaffungen, die nicht dem Verteidigungsministerium (Departement of Defense,
DoD) zuzuordnen sind) als „Computer-Software für gewerbliche Zwecke“ und
„Dokumentation von Computer-Software für gewerbliche Zwecke“ eingestuft und für
Endbenutzer der US-Regierung (i) ausschließlich als gewerbliches Produkt und
(ii) ausschließlich mit den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern
gemäß den Bedingungen daraus gewährt werden.
9. Allgemeines.
9.1 Ricoh
kann während der Dauer des Vertrages die Rechte oder Pflichten aus diesem
Vertrag jederzeit übertragen, abtreten, unterbeauftragen oder in sonstiger
Weise über diesen Vertrag verfügen. Sie dürfen diesen
Vertrag oder die Lizenz zur Nutzung der Software nur (i) an eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft oder (ii) eine Tochtergesellschaft, die
von Ihnen beherrscht oder einer gemeinsamen Beherrschung mit Ihnen untersteht,
nur dann abtreten oder anderweitig übertragen, wenn diese Gesellschaft der Übernahme
aller Pflichten aus diesem Vertrag ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine
solche zulässige Übertragung entbindet den ursprünglichen Lizenznehmer jedoch
nicht von seiner Haftung, die ihm gemäß diesem Vertrag obliegt.
9.2 Sie
verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -bestimmungen
der Gerichtsbarkeit des Landes zu erfüllen, in dem die Software erworben wurde
und genutzt wird. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen verpflichten Sie
sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zur Einhaltung aller
Exportgesetze und -Bestimmungen für Waren mit Ursprung in den USA
einschließlich solcher, die ein Verbot der Ausfuhr oder Wiederausfuhr der
Software (a) in ein Land, gegen das die USA ein Embargo verhängt haben, oder
(b) an Rechtssubjekte, die auf der „List of Specially Designated Nationals“ des
U.S. Treasury Department (US-Finanzministeriums) oder der „Table of Deny
Orders“ des U.S. Commerce Department (US-Handelsministeriums) aufgeführt sind,
vorsehen. Durch die Nutzung der Software erklären Sie und sichern zu, dass Sie
sich in keinem dieser Länder befinden oder auf einer dieser Listen eingetragen
sind. Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für in den USA
gesetzeswidrige Zwecke zu verwenden, insbesondere für die Entwicklung, die
Konstruktion, die Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Lenkwaffen oder
chemischen oder biologischen Waffen.
9.3 Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Je nach dem, in welchem
Land Sie die Software erworben oder beschafft haben, unterliegt dieser Vertrag
folgendem geltenden Recht und Gerichtsstand:
(a) wenn die Software in Nord-
oder Südamerika erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das
Recht des US-Bundesstaates New York ohne Anspruch auf Bestimmung des
anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche
gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten des Staates New York vollstreckt
oder angefochten werden können,
(b) wenn die Software in
Europa, dem Nahen und Mittleren Osten oder Afrika erworben oder beschafft
wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von England ohne Anspruch auf
Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei
alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten von England
vollstreckt oder angefochten werden können, oder
(c) wenn die Software in
anderen Regionen als den in den vorstehenden Abschnitten (a) und (b) genannten
erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von Japan ohne
Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen
Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten
von Tokyo vollstreckt oder angefochten werden können.
Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die
Vertragsparteien auf ein ihnen möglicherweise zustehendes Recht auf ein
Schwurgerichtsverfahren.
9.4 Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages von einem Gericht als nichtig,
unwirksam, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so berührt
dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen, wobei
es die Absicht der Parteien ist, diesen Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang
durchzusetzen. Wird unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen eine
Beschränkung oder ein Haftungsausschluss von einem Gericht der zuständigen
Gerichtsbarkeit bei einer bestimmten Forderung oder einem Klagegrund als
undurchsetzbar befunden, verfolgen die Parteien dennoch das Ziel, alle anderen
Forderungen und Klageansprüche im größtmöglichen Rahmen durchzusetzen, der
durch das geltende Recht zulässig ist.
9.5 Die
Nichtdurchsetzung einer Bestimmung aus diesem Vertrag durch Ricoh bedeutet
keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, diese Bestimmung
durchzusetzen.
9.6 Sie
erkennen an, dass dieser Vertrag sowie alle etwaigen Dokumente, auf die darin
ausdrücklich verwiesen wird (einschließlich der Bestätigung der zulässigen
Nutzung), in Bezug auf die Software und die Dokumentation den vollständigen
Vertrag zwischen Ihnen und Ricoh darstellt und dass er alle vorherigen
Verträge, mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und Ricoh
hinsichtlich der Software und der Dokumentation ersetzt.
9.7 Damit
Zusätze zu diesem Vertrag wirksam sind, bedarf es der Unterschrift eines
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters.
9.8 Ricoh
haftet Ihnen gegenüber nicht für einen Verstoß gegen diesen Vertrag, wenn die
Ursache dafür auf Umstände zurückzuführen ist, deren Vermeidung Ricoh nicht
zugemutet werden kann.
9.9 Wird
die Software zu Zwecken der Vorführung, des Testens oder zu einem anderen nicht
für den Wiederkauf bestimmten Zweck (“NFR“) zur Verfügung gestellt, erteilen
wir Ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine beschränkte, nicht
ausschließliche und zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Software. MIT
IHRER NUTZUNG DER NFR- ODER TESTVERSION DER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN UND
STIMMEN ZU, DASS IHR RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE NACH ABLAUF DES
TESTZEITRAUMS ERLISCHT UND DIE SOFTWARE ERST NACH ERWERB EINER GEWERBLICHEN
LIZENZ WEITER VERWENDET WERDEN KANN. ALLE NFR- ODER TESTVERSIONEN WERDEN OHNE
MÄNGELGEWÄHR UND UNTER AUSSCHLUSS ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ANSPRÜCHE AUF
SUPPORT UND WARTUNG LIZENZIERT.
9.10 Bestimmungen
dieses Vertrages können nur von Vertragsparteien durchgesetzt werden, wobei zu
berücksichtigen ist, dass die Tochtergesellschaften von Ricoh gemäß Vertrag als
direkte und beabsichtigte Drittbegünstigte gelten und das Recht haben, alle
Bestimmungen dieses Vertrages, die zu Gunsten und zur Durchsetzbarkeit von
Ricoh gefasst sind, zu ihren Gunsten durchzusetzen.
9.11 Soweit
gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder
Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist bei Widersprüchlichkeiten
zwischen der englischen Version und anderen Sprachversionen dieses Vertrages
die englische Sprachversion maßgebend.
9.12 Sie erkennen an, dass die unberechtigte Offenlegung oder
Nutzung der Software oder damit verbundener Dokumentation oder der geistigen
Eigentumsrechte von Ricoh oder der Verstoß gegen Ihre
Geheimhaltungsverpflichtung Ricoh irreparablen Schaden zufügen würde, für den
Schadenersatz allein einen unzureichenden Rechtsbehelf darstellen würde. Ricoh
ist deshalb berechtigt, bei einem tatsächlichen oder vorgeblichen Verstoß gegen
die Bestimmungen dieses Vertrages einen sofortigen Unterlassungs- oder anderen
billigkeitsrechtlichen Anspruch bei einem zuständigen Gericht zu erwirken.
9.13 Die
gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, die durch Verträge weder ausgeschlossen
noch eingeschränkt werden können, werden durch diesen Vertrag in keiner Weise
berührt.
9.14 Unterliegen
der Vertrag, der Verkauf oder die Nutzung der Software an sich einer
Besteuerung (mit Ausnahme von Einkommensteuer), Abgabe oder Gebühr, die in der
Bestätigung der zulässigen Nutzung nicht vorgesehen ist, verpflichten Sie sich
zu deren Bezahlung bei Rechnungsstellung durch Ricoh.