SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
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Manager for AIX, Linux, and Windows
Program
Number: 5648-F40
WICHTIGER
HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „VEREINBARUNG“) VOR DER
INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM DURCH.
Dieser Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen
Ihnen („Lizenznehmer“ oder „Sie“) und Ricoh Company, Ltd. und/oder
ihrer „Tochtergesellschaften“ (wie nachstehend definiert) (gemeinsam als „Ricoh“) bezeichnet. Die „Software“ ist die hierin benannte oder
die im Auftrag, dem Kaufbeleg oder einer anderen von Ricoh im Zusammenhang mit
Ihrem Erwerb der Software (die „Lizenzbestätigung“) ausgestellten Bestätigung
aufgeführte Software. Ricoh gewährt
Ihnen das Nutzungsrecht an der Software sowie der damit gegebenenfalls
verbundenen Medien und gedruckten oder elektronischen Dokumentation („Dokumentation“) unter der Bedingung,
dass Sie alle Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet „Tochtergesellschaft“ jedes Unternehmen,
das während der Dauer dieses Vertrages die Ricoh Company, Ltd. jeweils
beherrscht oder von der Ricoh Company, Ltd. beherrscht wird oder mit Ricoh
Company, Ltd. einer gemeinsamen Beherrschung untersteht. „Beherrschung“ bezeichnet die Befugnis, direkt oder indirekt (durch
Aktienbesitz, Grundkapital, den Besitz von Stimmrechten, vertraglich oder in
sonstiger Weise) die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans von Ricoh zu
bestellen und/oder abzuberufen oder anderweitig Einfluss auf die Ausrichtung
der Führung von Ricoh auszuüben.
MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DURCH
KLICKEN AUF DIE UNTENSTEHENDE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN"
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES
EINVERSTANDEN. SIE ERKLÄREN UND SICHERN ZU, DASS DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG
AKZEPTIERT, UNEINGESCHRÄNKT BEFUGT IST, IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ZU HANDELN.
WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT
ZUSTIMMEN, GEWÄHRT IHNEN RICOH KEIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE, UND SIE
MÜSSEN DIE NUTZUNG ODER INSTALLATION DER SOFTWARE UNVERZÜGLICH BEENDEN. IN DIESEM FALL MÜSSEN SIE DIE BENUTZUNG DER
SOFTWARE EINSTELLEN UND GEGEBENENFALLS ALLE MEDIEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE
GESPEICHERT IST, SOWIE DIE DAMIT VERBUNDENE DOKUMENTATION AN RICOH ZURÜCKGEBEN.
1. Gewährung und Geltung der Lizenz.
1.1 Unter
Berücksichtigung Ihrer Zustimmung zur Einhaltung der Vertragsbedingungen und
vorbehaltlich der Bezahlung aller gegebenenfalls damit verbundenen Gebühren und
Kosten erteilt Ricoh Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche,
persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich
in maschinenlesbarer Form (Objektcode) und der Dokumentation („Lizenz“). Diese Lizenz und Ihre Nutzung der Software
sind darüber hinaus ausdrücklich auf die Anzahl, Datenträger, Menge oder andere
in der Lizenzbestätigung und der Dokumentation festgelegte Nutzungskriterien
oder Einschränkungen begrenzt („Bestätigung
der zulässigen Nutzung“). Je nach Produkt können die Nutzungskriterien als
zulässige Anzahl von Benutzern, Arbeitsplätzen, Multifunktionsdruckern,
Peripheriegeräten, PCs oder Servern oder in Form einer anderen mengenmäßigen
Beschränkung ausgewiesen werden. Soweit
in dieser Dokumentation nichts anderes bestimmt ist, regelt dieser Vertrag alle
künftigen Versionen, Änderungen, Updates oder Verbesserungen der Software. Erfolgt die Kündigung nicht gemäß Vertrag
oder wie in der Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich festgelegt, ist
die Dauer der Lizenz unbefristet.
1.2 Sie
erklären sich damit einverstanden, die Software gemäß den Bedingungen dieses
Vertrages und gegebenenfalls zusätzlicher, in der Bestätigung der zulässigen
Nutzung festgelegter Bestimmungen zu verwenden.
1.3 Vorbehaltlich
der Bestätigung der zulässigen Nutzung dürfen Sie: (a) die Software
ausschließlich für Ihre internen Geschäftsprozesse und Betriebsabläufe
installieren, laden, ausführen, betreiben, aufführen, anzeigen und nutzen; (b)
eine angemessene Anzahl von Kopien der Software ausschließlich zum Zwecke der
Sicherung anfertigen, sofern dies zur Ausführung der gemäß Ziffer 1.1
zulässigen Tätigkeiten erforderlich ist, sowie (c) jegliche Dokumentation zur
Unterstützung der gemäß Ziffer 1.1 erlaubten Nutzung verwenden und davon Kopien
erstellen, soweit diese zur rechtmäßigen Nutzung der Software unbedingt
erforderlich sind.
2. Verpflichtungen des Lizenznehmers.
2.1 Soweit in
diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder gesetzlich nichts
anderes vorgeschrieben ist, bestätigen Sie hiermit unbeschadet der Möglichkeit
auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen:
(a) die Software oder Dokumentation nur in
Zusammenhang mit der normalen Nutzung der Software zu kopieren, oder soweit
diese Kopien zum Zwecke der Sicherung oder der betrieblichen Sicherheit
unbedingt erforderlich sind;
(b) keine von der Software abgeleiteten
Produkte anzufertigen bzw. die Software ganz oder teilweise zu bearbeiten,
anzupassen, zu übersetzen, zu modifizieren oder in sonstiger Weise Änderungen
daran vorzunehmen oder die Verwendung der Software oder Teile daraus in
Kombination mit anderen Programmen oder als deren Komponente zuzulassen;
(c) die Software weder ganz noch teilweise
zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, sofern dies nicht
gemäß den geltenden Bestimmungen einer Open-Source-Software-Lizenz oder im
gesetzlich zulässigen Rahmen ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts
erforderlich ist;
(d) die Software und die Dokumentation nicht
zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu verleihen oder zu
übertragen oder einem Dritten die Nutzung der Software ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung von Ricoh an Dritte zu gestatten;
(e) die Software nicht zu verbreiten, als
Service zu hosten, Teilnutzungs- oder andere Rechte daran zu vergeben oder sie
Dritten (entgeltlich oder anderweitig) ganz oder teilweise zugänglich zu
machen;
(f) die Software und eventuell davon angefertigte
autorisierte Kopien gesichert aufzubewahren und genaue und aktuelle
Aufzeichnungen über Anzahl und Speicherort aller Kopien der Software zu führen;
(g) die Nutzung der Software zu überwachen
und zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Software von Ihren
Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages verwendet
wird;
(h) alle angefertigten Kopien und Teilkopien
mit den Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerken von Ricoh zu
versehen; und
(i) die Software in jeder Form, ganz oder
teilweise (sowie insbesondere Programm-Listings, Listings des Objekt- und
Quellcodes, Objekt- und Quellcode), ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Ricoh anderen Personen als Ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen.
2.2 Sie
verpflichten sich, Ricoh und deren Bevollmächtigten zu den üblichen
Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung den Zugang zu den
Räumlichkeiten, Betriebs- und Produktionsstätten sowie zu den dort befindlichen
EDV-Anlagen zu gewähren, auf denen die Software oder die Dokumentation
aufbewahrt oder verwendet wird, um des Weiteren in alle sonstigen
Aufzeichnungen und Unterlagen Einsicht zu nehmen, die gemäß diesem Vertrag zur
Einhaltung der mit Ihnen vereinbarten vertraglichen Bedingungen geführt werden
müssen.
3. Support und Wartung.
Für Ricoh besteht im Rahmen dieses Vertrages keine
Verpflichtung zur Übernahme von Wartungs- und/oder Support-Dienstleistungen für
die Software. Support-und Wartungsverträge können
gegen zusätzliche Gebühr angeboten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ricoh oder Ihrem
Installationsanbieter.
4. Gewährleistung.
4.1 Ricoh gewährleistet,
dass der Datenträger (soweit zutreffend), auf dem die Software gespeichert ist
(„Medium”) bei vertragsgemäßer
Nutzung für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferdatum keinerlei Material-
oder Verarbeitungsfehler aufweist. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht,
wenn der Fehler des Mediums auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung
zurückzuführen ist, und darf nur vom ursprünglichen Benutzer in Anspruch
genommen werden.
4.2 Ricoh
übernimmt für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem auf Ihrer Bestätigung der
zulässigen Nutzung ausgewiesenen Datum (soweit das Gesetz keine längeren
Fristen vorsieht) die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer
Funktionsweise bei Installation auf der vorgesehenen Hardware und/oder dem
unterstützten Betriebssystem sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung im
Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entspricht. Diese
Gewährleistung bezieht sich nicht auf „Drittanbieterprogramme“ (wie nachstehend
definiert) und schließt alle Ansprüche aus, die durch Änderung, Beschädigung
Missbrauch der Software oder die Verwendung der Software in Verbindung mit
anderer Software, Hardware oder nicht bestimmungsgemäßen Betriebssystemen oder
Konfigurationen entstanden sind.
4.3 Sie sind
verpflichtet, Ricoh bei Verstoß gegen eine der in Ziffer 4.1 oder 4.2
enthaltenen Gewährleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie verpflichten sich außerdem, Ricoh eine
angemessene Frist zur Behebung des Problems sowie zur Bereitstellung einer
korrigierten Version der Medien bzw. der Software einzuräumen. Es entstehen für Sie dadurch keine
Zusatzkosten. Falls es uns nicht möglich
ist, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder uns die
Fehlerbeseitigung nicht zumutbar erscheint, sind wir berechtigt, die Software
und die Dokumentation zurückzunehmen und Ihnen den Preis für die Nutzung der
Software zu erstatten. Sollte sich Ricoh
zu diesem Schritt entscheiden, ist dies der einzige Anspruch, den Sie
hinsichtlich der zugesagten Gewährleistungen geltend machen können. Eine
weitergehende Haftung seitens Ricoh besteht diesbezüglich nicht.
4.4 Sie
bestätigen, dass die Softwarenicht für Ihre individuellen Bedürfnisse angefertigt
wurde, und Sie auf Grund dessen selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass die in
der Dokumentation beschriebenen Komponenten und Funktionen Ihren Anforderungen
entsprechen.
4.5 Dieser
Vertrag legt den vollen Umfang der Pflichten und der Haftung von Ricoh in Bezug
auf die Lieferung der Software und der Dokumentation fest. VORBEHALTLICH DER HIERMIT GEWÄHRTEN BESCHRÄNKTEN HAFTUNG ERKENNEN
SIE AN, DASS DIE SOFTWARE, DIE DIENSTLEISTUNGEN, DER SUPPORT SOWIE ALLE
SONSTIGEN LEISTUNGEN, AUF DIE SIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES ANSPRUCH HABEN,
OHNE MÄNGELGEWÄHR ERBRACHT WERDEN UND DARÜBER HINAUS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGS-
UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BESTEHEN.
RICOH SCHLIESST HIERMIT ALLE ANDEREN (AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN) GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER SONSTIGEN
BESTIMMUNGEN SOWIE INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER VERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN AUS. SIE SELBST TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE
AUSWAHL DER SOFTWARE ZUR ERREICHUNG IHRER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE. RICOH
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE GELIEFERTE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT ODER
DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI BZW. FEHLERFREI LÄUFT ODER DASS ETWAIGE
FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOWEIT IM SINNE VON ZIFFER 10.3 RECHTLICH
ZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND
AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.
5. Haftung
von Ricoh.
5.1 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der
Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen
sowie vorbehaltlich Ziffer 5.4, sind Ricoh, deren verbundene Unternehmen oder
Zulieferer oder deren jeweilige Handlungsbevollmächtigte, Geschäftsführer,
Mitarbeiter oder rechtliche Stellvertreter (gemeinsam die „Ricoh-Parteien“)
Ihnen gegenüber (ungeachtet, ob aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder
einer anderen Anspruchsgrundlage) unter keinen Umständen haftbar für: (a)
entgangene Gewinne, Verkäufe, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder
Umsätze; (b) Verlust von Firmenwert; (c) Verlust, Beschädigung oder Veränderung
von Daten; (d) Verlust oder Nutzungsverlust von Hardware, Software oder Daten,
oder (e) indirekte Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder
außergewöhnliche Verluste oder Schäden.
5.2 Soweit gesetzlich
zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der
vertraglichen Vereinbarungen, ist die Haftung der Ricoh-Parteien gemäß Vertrag
sowie in Bezug auf die Software und alle Maßnahmen, die Ricoh in Verbindung mit
diesem Vertrag getroffen oder unterlassen hat (sowie ungeachtet der Tatsache,
ob dies aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund erfolgt
ist) auf die Höhe des für die Nutzung der Software von Ihnen bereits
entrichteten oder noch zu entrichtenden Betrages oder den Betrag von
100 US-Dollar, je nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist,
beschränkt.
5.3 Ungeachtet des
Vorstehenden ist die Haftung der Ricoh-Parteien für: (a) Todesfälle oder
Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit der Ricoh-Parteien oder deren
Stellvertreter oder Mitarbeiter verschuldet wurden; (b) arglistige Täuschung
oder (c) jeden anderen Anspruch, der nach den anwendbaren Gesetzen nicht
ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, auch dann nicht durch diesen Vertrag
ausgeschlossen oder beschränkt, wenn eine andere Bestimmung aus diesem Vertrag
darauf hindeuten würde, dass dies der Fall sein könnte.
5.4 SOWEIT
IM SINNE VON ZIFFER 10.3 RECHTLICH ZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE
DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.
6. Rechte am geistigen Eigentum;
Drittanbieterprogramme.
6.1 Sie
erkennen an, dass alle Rechte am geistigen Eigentum, Besitzrechte und
Rechtsansprüche an der Software und der Dokumentation weltweit Ricoh oder ihren
jeweiligen Lizenzgebern gehören, dass die Rechte an der Software Ihnen
lizenziert (nicht verkauft) werden, und dass Sie mit Ausnahme der beschränkten
Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Rechte an oder in Zusammenhang mit der
Software, der Dokumentation oder anderen Komponenten, die Ihnen im Rahmen
dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, haben. Ferner werden im Rahmen
dieses Vertrages keinerlei Rechte, Besitzrechte oder Rechtsansprüche auf
Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Ricoh oder seinen
Lizenzgebern gewährt. Unbeschadet der vorstehenden
Bestimmungen bleiben Ricoh und/oder ihre Lizenzgeber Eigentümer an allen
Rechten, Besitzrechten und Rechtsansprüchen an oder im Zusammenhang mit
ihren oder deren Rechten am geistigen Eigentum. Hierzu zählen insbesondere: (a) sämtliche Software-Codes (Quelle und Objekt),
Funktionalität, Technologie, System oder Netzwerkarchitektur und
Benutzerschnittstellen sowie etwaige Änderungen daran; (b) Ideen,
Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Patente, Urheberrechte und andere
gewerbliche Schutzrechte in Bezug auf die Software; (c) von Ihnen eingebrachte
Beurteilungen, Kommentare, Ideen und Anregungen, die sich mit der Software
befassen, unabhängig davon, ob diese in die Entwicklung nachfolgender Versionen
eingeflossen sind, und (d) etwaige Änderungen und abgeleitete Werken auf Basis
der gewerblichen Schutzrechte von Ricoh oder ihren Lizenzgebern. Sie
verpflichten sich, die gewerblichen Schutzrechte von Ricoh streng vertraulich
zu behandeln, zu schützen und aufrechtzuerhalten.
6.2 Sie
erkennen an, dass die Software andere, auch gemäß
einer oder mehrerer Open-Source-Software-Lizenzen („Drittanbieterprogramme“)
lizenzierter Software-Programme, Code-Abschnitte oder Bibliotheken von Dritten
enthalten kann. Solche Programme
von Drittanbietern dürfen nicht losgelöst oder außerhalb der Software verwendet
werden; das Eigentumsrecht daran verbleibt bei den jeweiligen
Lizenzgebern. Sind der Lizenzvertrag
oder die Nutzungsbedingungen solcher Drittanbieterprogramme (die
„Drittanbieterlizenzen“) in den Installationsanweisungen, Text- oder „Readme“
-Dateien oder auf anderen Medien enthalten, die Ihnen von Ricoh zum Download
oder zur Installation zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Nutzung dieser
Programme unter dem Vorbehalt und der Verpflichtung zur Einhaltung der damit
verbundenen Lizenzbedingungen. Soweit in
einer Drittanbieterlizenz nichts anderes vorgesehen ist, gelten die
Einschränkungen und Anforderungen aus diesem Vertrag auch für die Nutzung
jedweder Programme von Drittanbietern.
6.3 Ricoh
verzichtet nur insofern auf das in Ziffer 2.1 festgelegte Verbot zur Zurückentwicklung
oder Dekompilierung, als dies gesetzlich und unbeschadet der Möglichkeit auf
Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich
zulässig oder im Rahmen einer Drittanbieterlizenz erforderlich ist, jedoch nur
zu dem durch die Lizenz des jeweiligen Drittanbieterprogramms oder rechtlich
beschränkten Zweck, und nicht, um ein Software-Programm zu erstellen, dessen
Funktionsweise sich im Wesentlichen mit derjenigen der Software deckt. Soweit gemäß Vertrag oder von Ricoh nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erkennen Sie an, dass Sie keinen
Anspruch auf den Zugriff auf die Software in Form von Quellcode, frei
zugänglicher Codierung oder in sonstiger menschenlesbarer und mit Kommentaren
versehener Form haben.
6.4 Ungeachtet
anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, stellt Ricoh die
Drittanbieterprogramme ohne das Angebot von Support sowie ohne Mängelgewähr und
unter Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Haftung zur Verfügung,
und die Nutzung der Drittanbieterprogramme erfolgt auf alleinige Gefahr des
Lizenznehmers. RICOH SCHLIESST JEDE
HAFTUNG FÜR DERARTIGE DRITTANBIETERPROGRAMME AUS UND ÜBERNIMMT KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER
GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE) UND LEHNT UNTER
ANDEREM JEGLICHE HAFTUNG FÜR BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER
VERLUSTE, INSBESONDERE FÜR SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER EINSPARUNGEN
SOWIE FÜR VERLUST ODER SCHADEN, DER DURCH DIE NUTZUNG VON
DRITTANBIETERPROGRAMMEN ENTSTANDEN IST, AB.
7. Beendigung.
7.1 Ist in der
Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich eine feste Lizenzlaufzeit
vorgesehen, erlischt die Lizenz am Ende der festen Laufzeit, wenn die Parteien
schriftlich keine Verlängerung vereinbaren.
7.2 Vorbehaltlich
Ziffer 7.1 ist die Dauer dieser Lizenz unbefristet, und die Lizenz bleibt bis
zu ihrer Kündigung in Kraft. Falls Sie
die in Ihrer Bestätigung der zulässigen Nutzung festgelegten Gebühren oder
Kosten nicht entrichten oder eine wesentliche Bedingung dieses Vertrages nicht
einhalten, wird dieser Vertrag im Ermessen von Ricoh unter vorheriger
Ankündigung mit sofortiger Wirkung beendet.
7.3 Nach
Ablauf der Vertragsdauer (falls zutreffend) oder Beendigung dieses Vertrages
sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und,
falls Ricoh Sie dazu auffordert, die Software mit allen davon angefertigten
Kopien zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben und dies Ricoh nach
erfolgreicher Durchführung zu bestätigen. Alle Bedingungen dieses Vertrages,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit über die Dauer dieses Vertrages hinaus
bestehen, bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.
8. Nutzungseinschränkungen für die
US-Regierung.
8.1 Bei Erwerb
der Softwarelizenz oder der Begleitdokumentation für die oder im Auftrag der
US-Regierung wird die Lizenz
gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (für Anschaffungen des
Verteidigungsministeriums (Departement of Defense, DoD) und gemäß 48 CFR
2.101 und 12.212 (für Anschaffungen, die nicht dem Verteidigungsministerium
(Departement of Defense, DoD) zuzuordnen sind) als „Computer-Software
für gewerbliche Zwecke“ und „Dokumentation von Computer-Software für
gewerbliche Zwecke“ eingestuft und für Endbenutzer der US-Regierung (i)
ausschließlich als gewerbliches Produkt und (ii) ausschließlich mit den Rechten
lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den Bedingungen daraus gewährt
werden.
9. Allgemeines.
9.1 Ricoh kann
während der Dauer des Vertrages die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag
jederzeit übertragen, abtreten, unterbeauftragen oder in sonstiger Weise über
diesen Vertrag verfügen. Sie dürfen diesen Vertrag
oder die Lizenz zur Nutzung der Software nur (i) an eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft oder (ii) eine Tochtergesellschaft, die von Ihnen
beherrscht oder einer gemeinsamen Beherrschung mit Ihnen untersteht, nur dann
abtreten oder anderweitig übertragen, wenn diese Gesellschaft der Übernahme
aller Pflichten aus diesem Vertrag ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine solche zulässige Übertragung entbindet
den ursprünglichen Lizenznehmer jedoch nicht von seiner Haftung, die ihm gemäß
diesem Vertrag obliegt.
9.2 Sie
verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -bestimmungen
der Gerichtsbarkeit des Landes zu erfüllen, in dem die Software erworben wurde
und genutzt wird. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen verpflichten Sie
sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zur Einhaltung aller
Exportgesetze und -Bestimmungen für Waren mit Ursprung in den USA
einschließlich solcher, die ein Verbot der Ausfuhr oder Wiederausfuhr der
Software (a) in ein Land, gegen das die USA ein Embargo verhängt haben, oder
(b) an Rechtssubjekte, die auf der „List of Specially Designated Nationals“ des
U.S. Treasury Department (US-Finanzministeriums) oder der „Table of Deny
Orders“ des U.S. Commerce Department (US-Handelsministeriums) aufgeführt sind,
vorsehen. Durch die Nutzung der Software
erklären Sie und sichern zu, dass Sie sich in keinem dieser Länder befinden
oder auf einer dieser Listen eingetragen sind.
Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für in den USA
gesetzeswidrige Zwecke zu verwenden, insbesondere für die Entwicklung, die
Konstruktion, die Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Lenkwaffen oder
chemischen oder biologischen Waffen.
9.3 Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Je nach dem, in welchem Land Sie die Software
erworben oder beschafft haben, unterliegt dieser Vertrag folgendem geltenden
Recht und Gerichtsstand:
(a) wenn die Software in Nord- oder
Südamerika erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht des
US-Bundesstaates New York ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts
und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh
ausschließlich in den Gerichten des Staates New York vollstreckt oder
angefochten werden können,
(b) wenn die Software in Europa, dem Nahen
und Mittleren Osten oder Afrika erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen
Vertrag das Recht von England ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden
Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh
ausschließlich in den Gerichten von England vollstreckt oder angefochten werden
können, oder
(c) wenn die Software in anderen Regionen als
den in den vorstehenden Abschnitten (a) und (b) genannten erworben oder beschafft
wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von Japan ohne Anspruch auf Bestimmung
des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle
Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten von Tokyo vollstreckt
oder angefochten werden können.
Soweit gesetzlich zulässig, verzichten
die Vertragsparteien auf ein ihnen möglicherweise zustehendes Recht auf ein
Schwurgerichtsverfahren.
9.4 Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages von einem Gericht als nichtig,
unwirksam, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so berührt
dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen, wobei
es die Absicht der Parteien ist, diesen Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang
durchzusetzen. Wird unbeschadet der vorstehenden
Bestimmungen eine Beschränkung oder ein Haftungsausschluss von einem Gericht
der zuständigen Gerichtsbarkeit bei einer bestimmten Forderung oder einem
Klagegrund als undurchsetzbar befunden, verfolgen die Parteien dennoch das
Ziel, alle anderen Forderungen und Klageansprüche im größtmöglichen Rahmen
durchzusetzen, der durch das geltende Recht zulässig ist.
9.5 Die
Nichtdurchsetzung einer Bestimmung aus diesem Vertrag durch Ricoh bedeutet
keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, diese Bestimmung
durchzusetzen.
9.6 Sie
erkennen an, dass dieser Vertrag sowie alle etwaigen Dokumente, auf die darin
ausdrücklich verwiesen wird (einschließlich der Bestätigung der zulässigen
Nutzung), in Bezug auf die Software und die Dokumentation den vollständigen
Vertrag zwischen Ihnen und Ricoh darstellt und dass er alle vorherigen
Verträge, mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und Ricoh
hinsichtlich der Software und der Dokumentation ersetzt.
9.7 Damit
Zusätze zu diesem Vertrag wirksam sind, bedarf es der Unterschrift eines
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters.
9.8 Ricoh
haftet Ihnen gegenüber nicht für einen Verstoß gegen diesen Vertrag, wenn die
Ursache dafür auf Umstände zurückzuführen ist, deren Vermeidung Ricoh nicht
zugemutet werden kann.
9.9 Wird die
Software zu Zwecken der Vorführung, des Testens oder zu einem anderen nicht für
den Wiederkauf bestimmten Zweck („NFR“) zur Verfügung gestellt, erteilen wir
Ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine beschränkte, nicht
ausschließliche und zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Software. MIT IHRER NUTZUNG DER NFR- ODER TESTVERSION
DER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN UND STIMMEN ZU, DASS IHR RECHT ZUR NUTZUNG DER
SOFTWARE NACH ABLAUF DES TESTZEITRAUMS ERLISCHT UND DIE SOFTWARE ERST NACH
ERWERB EINER GEWERBLICHEN LIZENZ WEITER VERWENDET WERDEN KANN. ALLE NFR- ODER TESTVERSIONEN WERDEN OHNE
MÄNGELGEWÄHR UND UNTER AUSSCHLUSS ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ANSPRÜCHE AUF
SUPPORT UND WARTUNG LIZENZIERT.
9.10 Bestimmungen
dieses Vertrages können nur von Vertragsparteien durchgesetzt werden, wobei zu
berücksichtigen ist, dass die Tochtergesellschaften von Ricoh gemäß Vertrag als
direkte und beabsichtigte Drittbegünstigte gelten und das Recht haben, alle
Bestimmungen dieses Vertrages, die zu Gunsten und zur Durchsetzbarkeit von
Ricoh gefasst sind, zu ihren Gunsten durchzusetzen.
9.11 Soweit
gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder
Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist bei Widersprüchlichkeiten
zwischen der englischen Version und
anderen Sprachversionen dieses Vertrages die englische Sprachversion maßgebend.
9.12 Sie
erkennen an, dass die unberechtigte Offenlegung oder Nutzung der Software oder
damit verbundener Dokumentation oder der geistigen Eigentumsrechte von Ricoh
oder der Verstoß gegen Ihre Geheimhaltungsverpflichtung Ricoh irreparablen
Schaden zufügen würde, für den Schadenersatz allein einen unzureichenden
Rechtsbehelf darstellen würde. Ricoh ist
deshalb berechtigt, bei einem tatsächlichen oder vorgeblichen Verstoß gegen die
Bestimmungen dieses Vertrages einen sofortigen Unterlassungs- oder anderen
billigkeitsrechtlichen Anspruch bei einem zuständigen Gericht zu erwirken.
9.13 Die
gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, die durch Verträge weder ausgeschlossen
noch eingeschränkt werden können, werden durch diesen Vertrag in keiner Weise
berührt.
9.14 Unterliegen
der Vertrag, der Verkauf oder die Nutzung der Software an sich einer
Besteuerung (mit Ausnahme von Einkommensteuer), Abgabe oder Gebühr, die in der
Bestätigung der zulässigen Nutzung nicht vorgesehen ist, verpflichten Sie sich
zu deren Bezahlung bei Rechnungsstellung durch Ricoh.