SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
RICOH
TotalFlow Optimizer
WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE „VEREINBARUNG“)
VOR DER INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM DURCH.
Diese Vereinbarung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen („Lizenznehmer“
oder „Sie“) und Ricoh Company, Ltd. und/oder ihrer
„Tochtergesellschaften“ (wie nachstehend definiert) (gemeinsam als „Ricoh“
bezeichnet). Die „Software“ ist die hierin benannte oder die im Auftrag, dem
Kaufbeleg oder einer anderen von Ricoh im Zusammenhang mit Ihrem Erwerb der Software
(die „Lizenzbestätigung“) ausgestellten Bestätigung aufgeführte Software. Ricoh
gewährt Ihnen das Nutzungsrecht an der Software sowie der damit gegebenenfalls
verbundenen Medien und gedruckten oder elektronischen Dokumentation („Dokumentation“)
unter der Bedingung, dass Sie alle Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags
akzeptieren. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet „Tochtergesellschaft“
jedes Unternehmen, das während der Dauer dieses Vertrages die Ricoh Company,
Ltd. jeweils beherrscht oder von der Ricoh Company, Ltd. beherrscht wird oder
mit Ricoh Company, Ltd. einer gemeinsamen Beherrschung untersteht. „Beherrschung“
bezeichnet die Befugnis, direkt oder indirekt (durch Aktienbesitz,
Grundkapital, den Besitz von Stimmrechten, vertraglich oder in sonstiger Weise)
die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans von Ricoh zu bestellen und/oder
abzuberufen oder anderweitig Einfluss auf die Ausrichtung der Führung von Ricoh
auszuüben.
MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DURCH KLICKEN AUF DIE
UNTENSTEHENDE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN"
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN. SIE
ERKLÄREN UND SICHERN ZU, DASS DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG AKZEPTIERT,
UNEINGESCHRÄNKT BEFUGT IST, IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ZU HANDELN.
WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, GEWÄHRT IHNEN RICOH
KEIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE, UND SIE MÜSSEN DIE NUTZUNG ODER
INSTALLATION DER SOFTWARE UNVERZÜGLICH BEENDEN. IN DIESEM FALL MÜSSEN SIE DIE
BENUTZUNG DER SOFTWARE EINSTELLEN UND GEGEBENENFALLS ALLE MEDIEN, AUF DENEN DIE
SOFTWARE GESPEICHERT IST, SOWIE DIE DAMIT VERBUNDENE DOKUMENTATION AN RICOH
ZURÜCKGEBEN.
1. Gewährung und Geltung der Lizenz.
1.1 Unter Berücksichtigung Ihrer Zustimmung zur Einhaltung der
Vertragsbedingungen und vorbehaltlich der Bezahlung aller gegebenenfalls damit
verbundenen Gebühren und Kosten erteilt Ricoh Ihnen eine beschränkte, nicht
ausschließliche, persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der
Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Objektcode) und der
Dokumentation („Lizenz“). Diese Lizenz und Ihre Nutzung der Software sind
darüber hinaus ausdrücklich auf die Anzahl, Datenträger, Menge oder andere in
der Lizenzbestätigung und der Dokumentation festgelegte Nutzungskriterien oder
Einschränkungen begrenzt („Bestätigung der zulässigen Nutzung“). Je nach
Produkt können die Nutzungskriterien als zulässige Anzahl von Benutzern,
Arbeitsplätzen, Multifunktionsdruckern, Peripheriegeräten, PCs oder Servern
oder in Form einer anderen mengenmäßigen Beschränkung ausgewiesen werden.
Soweit in dieser Dokumentation nichts anderes bestimmt ist, regelt dieser
Vertrag alle künftigen Versionen, Änderungen, Updates oder Verbesserungen der
Software. Erfolgt die Kündigung nicht gemäß Vertrag oder wie in der Bestätigung
der zulässigen Nutzung ausdrücklich festgelegt, ist die Dauer der Lizenz
unbefristet.
1.2 Sie erklären sich damit einverstanden, die Software gemäß den Bedingungen
dieses Vertrages und gegebenenfalls zusätzlicher, in der Bestätigung der
zulässigen Nutzung festgelegter Bestimmungen zu verwenden.
1.3 Vorbehaltlich der Bestätigung der zulässigen Nutzung dürfen Sie: (a) die
Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftsprozesse und Betriebsabläufe
installieren, laden, ausführen, betreiben, aufführen, anzeigen und nutzen; (b)
eine angemessene Anzahl von Kopien der Software ausschließlich zum Zwecke der
Sicherung anfertigen, sofern dies zur Ausführung der gemäß Ziffer 1.1
zulässigen Tätigkeiten erforderlich ist, sowie (c) jegliche Dokumentation zur
Unterstützung der gemäß Ziffer 1.1 erlaubten Nutzung verwenden und davon Kopien
erstellen, soweit diese zur rechtmäßigen Nutzung der Software unbedingt
erforderlich sind.
2. Verpflichtungen des Lizenznehmers.
2.1 Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder
gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, bestätigen Sie hiermit
unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen
Vereinbarungen:
(a) die Software oder Dokumentation nur in Zusammenhang mit der normalen
Nutzung der Software zu kopieren, oder soweit diese Kopien zum Zwecke der
Sicherung oder der betrieblichen Sicherheit unbedingt erforderlich sind;
(b) keine von der Software abgeleiteten Produkte anzufertigen bzw. die Software
ganz oder teilweise zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, zu modifizieren
oder in sonstiger Weise Änderungen daran vorzunehmen oder die Verwendung der
Software oder Teile daraus in Kombination mit anderen Programmen oder als deren
Komponente zuzulassen;
(c) die Software weder ganz noch teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren
oder zurückzuentwickeln, sofern dies nicht gemäß den geltenden Bestimmungen
einer Open-Source-Software-Lizenz oder im gesetzlich zulässigen Rahmen ohne die
Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts erforderlich ist;
(d) die Software und die Dokumentation nicht zu vermieten, zu verleasen, zu
unterlizenzieren, zu verleihen oder zu übertragen oder einem Dritten die
Nutzung der Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh an
Dritte zu gestatten;
(e) die Software nicht zu verbreiten, als Service zu hosten, Teilnutzungs- oder
andere Rechte daran zu vergeben oder sie Dritten (entgeltlich oder anderweitig)
ganz oder teilweise zugänglich zu machen;
(f) die Software und eventuell davon angefertigte autorisierte Kopien gesichert
aufzubewahren und genaue und aktuelle Aufzeichnungen über Anzahl und
Speicherort aller Kopien der Software zu führen;
(g) die Nutzung der Software zu überwachen und zu kontrollieren und dafür Sorge
zu tragen, dass die Software von Ihren Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den
Bedingungen dieses Vertrages verwendet wird;
(h) alle angefertigten Kopien und Teilkopien mit den Urheberrechts- und
sonstigen Schutzrechtsvermerken von Ricoh zu versehen; und
(i) die Software in jeder Form, ganz oder teilweise (sowie insbesondere
Programm-Listings, Listings des Objekt- und Quellcodes, Objekt- und Quellcode),
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh anderen Personen als Ihren
Mitarbeitern zugänglich zu machen.
2.2 Sie verpflichten sich, Ricoh und deren Bevollmächtigten zu den üblichen
Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung den Zugang zu den
Räumlichkeiten, Betriebs- und Produktionsstätten sowie zu den dort befindlichen
EDV-Anlagen zu gewähren, auf denen die Software oder die Dokumentation aufbewahrt
oder verwendet wird, um des Weiteren in alle sonstigen Aufzeichnungen und
Unterlagen Einsicht zu nehmen, die gemäß diesem Vertrag zur Einhaltung der mit
Ihnen vereinbarten vertraglichen Bedingungen geführt werden müssen.
3. Support und Wartung.
Für Ricoh besteht im Rahmen dieses Software-Lizenzvertrages keine Verpflichtung
zur Übernahme von Wartungs- und/oder Support-Dienstleistungen für die Software.
Die Wartung von Software, soweit diese Leistung in der Lizenzgebühr
eingeschlossen ist oder auf Wunsch als separate Gebühr angeboten wird,
unterliegt den Bestimmungen aus dem Software-Wartungsvertrag von Ricoh für
Software für den Produktionsdruck. Für die Software-Wartung können zusätzliche
Gebühren anfallen.
4. Gewährleistung.
4.1 Ricoh gewährleistet, dass der Datenträger (soweit zutreffend), auf dem die
Software gespeichert ist („Medium“) bei vertragsgemäßer Nutzung für
einen Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferdatum keinerlei Material- oder
Verarbeitungsfehler aufweist. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn
der Fehler des Mediums auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung
zurückzuführen ist, und darf nur vom ursprünglichen Benutzer in Anspruch
genommen werden.
4.2 Ricoh übernimmt für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem auf Ihrer
Bestätigung der zulässigen Nutzung ausgewiesenen Datum (soweit das Gesetz keine
längeren Fristen vorsieht) die Gewährleistung dafür, dass die Software
hinsichtlich ihrer Funktionsweise bei Installation auf der vorgesehenen
Hardware und/oder dem unterstützten Betriebssystem sowie bei bestimmungsgemäßer
Verwendung im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entspricht.
Diese Gewährleistung bezieht sich nicht auf „Drittanbieterprogramme“ (wie
nachstehend definiert) und schließt alle Ansprüche aus, die durch Änderung,
Beschädigung Missbrauch der Software oder die Verwendung der Software in
Verbindung mit anderer Software, Hardware oder nicht bestimmungsgemäßen
Betriebssystemen oder Konfigurationen entstanden sind.
4.3 Sie sind verpflichtet, Ricoh bei Verstoß gegen eine der in Ziffer 4.1 oder
4.2 enthaltenen Gewährleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sie
verpflichten sich außerdem, Ricoh eine angemessene Frist zur Behebung des
Problems sowie zur Bereitstellung einer korrigierten Version der Medien bzw.
der Software einzuräumen. Es entstehen für Sie dadurch keine Zusatzkosten.
Falls es uns nicht möglich ist, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist
zu beheben oder uns die Fehlerbeseitigung nicht zumutbar erscheint, sind wir
berechtigt, die Software und die Dokumentation zurückzunehmen und Ihnen den
Preis für die Nutzung der Software zu erstatten. Sollte sich Ricoh zu diesem
Schritt entscheiden, ist dies der einzige Anspruch, den Sie hinsichtlich der
zugesagten Gewährleistungen geltend machen können. Eine weitergehende Haftung
seitens Ricoh besteht diesbezüglich nicht.
4.4 Sie bestätigen, dass die Software nicht für Ihre individuellen Bedürfnisse
angefertigt wurde, und Sie auf Grund dessen selbst dafür Sorge zu tragen haben,
dass die in der Dokumentation beschriebenen Komponenten und Funktionen Ihren
Anforderungen entsprechen.
4.5 Dieser Vertrag legt den vollen Umfang der Pflichten und der Haftung von
Ricoh in Bezug auf die Lieferung der Software und der Dokumentation fest. VORBEHALTLICH
DER HIERMIT GEWÄHRTEN BESCHRÄNKTEN HAFTUNG Except as expressly stated in this
Agreement, ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE, DIE DIENSTLEISTUNGEN, DER
SUPPORT SOWIE ALLE SONSTIGEN LEISTUNGEN, AUF DIE SIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES
ANSPRUCH HABEN, OHNE MÄNGELGEWÄHR ERBRACHT WERDEN UND DARÜBER HINAUS KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNGS- UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BESTEHEN. RICOH SCHLIESST HIERMIT
ALLE ANDEREN (AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN) GEWÄHRLEISTUNGEN,
BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN SOWIE INSBESONDERE ALLE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT,
MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER VERLETZUNG VON
SCHUTZRECHTEN AUS. SIE SELBST TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER
SOFTWARE ZUR ERREICHUNG IHRER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE. RICOH ÜBERNIMMT KEINE
GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE GELIEFERTE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT ODER DASS
DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI BZW. FEHLERFREI LÄUFT ODER DASS ETWAIGE FEHLER
ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN. SOWEIT IM SINNE VON ZIFFER 10.3 RECHTLICH
UNZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN
UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.
5. Haftung von Ricoh.
5.1 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht
oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen sowie vorbehaltlich Ziffer
5.4, sind Ricoh, deren verbundene Unternehmen oder Zulieferer oder deren
jeweilige Handlungsbevollmächtigte, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder
rechtliche Stellvertreter (gemeinsam die „Ricoh-Parteien“) Ihnen gegenüber
(ungeachtet, ob aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder einer anderen
Anspruchsgrundlage) unter keinen Umständen haftbar für: (a) entgangene Gewinne,
Verkäufe, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder Umsätze; (b) Verlust
von Firmenwert; (c) Verlust, Beschädigung oder Veränderung von Daten; (d)
Verlust oder Nutzungsverlust von Hardware, Software oder Daten, oder (e)
indirekte Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder außergewöhnliche
Verluste oder Schäden.
5.2 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht
oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist die Haftung der
Ricoh-Parteien gemäß Vertrag sowie in Bezug auf die Software und alle
Maßnahmen, die Ricoh in Verbindung mit diesem Vertrag getroffen oder
unterlassen hat (sowie ungeachtet der Tatsache, ob dies aus Vertragsverletzung,
Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund erfolgt ist) auf die Höhe des für die
Nutzung der Software von Ihnen bereits entrichteten oder noch zu entrichtenden
Betrages oder den Betrag von 100 US-Dollar, je nachdem, welcher der beiden
Beträge höher ist, beschränkt.
5.3 Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung der Ricoh-Parteien für: (a)
Todesfälle oder Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit der
Ricoh-Parteien oder deren Stellvertreter oder Mitarbeiter verschuldet wurden;
(b) arglistige Täuschung oder (c) jeden anderen Anspruch, der nach den
anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, auch dann
nicht durch diesen Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt, wenn eine andere
Bestimmung aus diesem Vertrag darauf hindeuten würde, dass dies der Fall sein
könnte.
5.4 SOWEIT IM SINNE VON ZIFFER 9.3 RECHTLICH ZULÄSSIG, TREFFEN
MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF
SIE ZU.
6. Rechte am geistigen Eigentum; Drittanbieterprogramme.
6.1 Sie erkennen an, dass alle Rechte am geistigen Eigentum, Besitzrechte und
Rechtsansprüche an der Software und der Dokumentation weltweit Ricoh oder ihren
jeweiligen Lizenzgebern gehören, dass die Rechte an der Software Ihnen
lizenziert (nicht verkauft) werden, und dass Sie mit Ausnahme der beschränkten
Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Rechte an oder in Zusammenhang mit der
Software, der Dokumentation oder anderen Komponenten, die Ihnen im Rahmen
dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, haben. Ferner werden im Rahmen
dieses Vertrages keinerlei Rechte, Besitzrechte oder Rechtsansprüche auf
Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Ricoh oder seinen
Lizenzgebern gewährt. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen bleiben Ricoh
und/oder ihre Lizenzgeber Eigentümer an allen Rechten, Besitzrechten und
Rechtsansprüchen an oder im Zusammenhang mit ihren oder deren Rechten am
geistigen Eigentum. Hierzu zählen insbesondere: (a) sämtliche Software-Codes
(Quelle und Objekt), Funktionalität, Technologie, System oder
Netzwerkarchitektur und Benutzerschnittstellen sowie etwaige Änderungen daran;
(b) Ideen, Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Patente, Urheberrechte und andere
gewerbliche Schutzrechte in Bezug auf die Software; (c) von Ihnen eingebrachte
Beurteilungen, Kommentare, Ideen und Anregungen, die sich mit der Software
befassen, unabhängig davon, ob diese in die Entwicklung nachfolgender Versionen
eingeflossen sind, und (d) etwaige Änderungen und abgeleitete Werken auf Basis
der gewerblichen Schutzrechte von Ricoh oder ihren Lizenzgebern. Sie
verpflichten sich, die gewerblichen Schutzrechte von Ricoh streng vertraulich
zu behandeln, zu schützen und aufrechtzuerhalten.
6.2 Sie erkennen an, dass die Software andere, auch gemäß einer oder mehrerer
Open-Source-Software-Lizenzen („Drittanbieterprogramme“) lizenzierter
Software-Programme, Code-Abschnitte oder Bibliotheken von Dritten enthalten kann.
Solche Programme von Drittanbietern dürfen nicht losgelöst oder außerhalb der
Software verwendet werden; das Eigentumsrecht daran verbleibt bei den
jeweiligen Lizenzgebern. Sind der Lizenzvertrag oder die Nutzungsbedingungen
solcher Drittanbieterprogramme (die „Drittanbieterlizenzen“) in den
Installationsanweisungen, Text- oder „Readme“ -Dateien oder auf anderen Medien
enthalten, die Ihnen von Ricoh zum Download oder zur Installation zur Verfügung
gestellt werden, erfolgt die Nutzung dieser Programme unter dem Vorbehalt und
der Verpflichtung zur Einhaltung der damit verbundenen Lizenzbedingungen.
Soweit in einer Drittanbieterlizenz nichts anderes vorgesehen ist, gelten die
Einschränkungen und Anforderungen aus diesem Vertrag auch für die Nutzung jedweder
Programme von Drittanbietern.
6.3 Ricoh verzichtet nur insofern auf das in Ziffer 2.1 festgelegte Verbot zur
Zurückentwicklung oder Dekompilierung, als dies gesetzlich und unbeschadet der
Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen
ausdrücklich zulässig oder im Rahmen einer Drittanbieterlizenz erforderlich
ist, jedoch nur zu dem durch die Lizenz des jeweiligen Drittanbieterprogramms
oder rechtlich beschränkten Zweck, und nicht, um ein Software-Programm zu
erstellen, dessen Funktionsweise sich im Wesentlichen mit derjenigen der
Software deckt. Soweit gemäß Vertrag oder von Ricoh nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist, erkennen Sie an, dass Sie keinen Anspruch auf den Zugriff
auf die Software in Form von Quellcode, frei zugänglicher Codierung oder in
sonstiger menschenlesbarer und mit Kommentaren versehener Form haben.
6.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, stellt Ricoh die
Drittanbieterprogramme ohne das Angebot von Support sowie ohne Mängelgewähr und
unter Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Haftung zur Verfügung,
und die Nutzung der Drittanbieterprogramme erfolgt auf alleinige Gefahr des
Lizenznehmers. RICOH SCHLIESST JEDE HAFTUNG FÜR DERARTIGE
DRITTANBIETERPROGRAMME AUS UND ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER
NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE) UND LEHNT UNTER ANDEREM JEGLICHE
HAFTUNG FÜR BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE,
INSBESONDERE FÜR SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER EINSPARUNGEN SOWIE FÜR
VERLUST ODER SCHADEN, DER DURCH DIE NUTZUNG VON DRITTANBIETERPROGRAMMEN
ENTSTANDEN IST, AB.
7. Beendigung.
7.1 Ist in der Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich eine feste
Lizenzlaufzeit vorgesehen, erlischt die Lizenz am Ende der festen Laufzeit,
wenn die Parteien schriftlich keine Verlängerung vereinbaren.
7.2 Vorbehaltlich Ziffer 7.1 ist die Dauer dieser Lizenz unbefristet, und die
Lizenz bleibt bis zu ihrer Kündigung in Kraft. Falls Sie die in Ihrer
Bestätigung der zulässigen Nutzung festgelegten Gebühren oder Kosten nicht
entrichten oder eine wesentliche Bedingung dieses Vertrages nicht einhalten,
wird dieser Vertrag im Ermessen von Ricoh unter vorheriger Ankündigung mit
sofortiger Wirkung beendet.
7.3 Nach Ablauf der Vertragsdauer (falls zutreffend) oder Beendigung dieses
Vertrages sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich
einzustellen und, falls Ricoh Sie dazu auffordert, die Software mit allen davon
angefertigten Kopien zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben und dies
Ricoh nach erfolgreicher Durchführung zu bestätigen. Alle Bedingungen dieses
Vertrages, die aufgrund ihrer Beschaffenheit über die Dauer dieses Vertrages
hinaus bestehen, bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.
8. Nutzungseinschränkungen für die US-Regierung.
8.1 Bei Erwerb der Softwarelizenz oder der Begleitdokumentation für die oder im
Auftrag der US-Regierung wird die Lizenz gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4
(für Anschaffungen des Verteidigungsministeriums (Departement of Defense, DoD)
und gemäß 48 CFR 2.101 und 12.212 (für Anschaffungen, die nicht dem
Verteidigungsministerium (Departement of Defense, DoD) zuzuordnen sind) als
„Computer-Software für gewerbliche Zwecke“ und „Dokumentation von
Computer-Software für gewerbliche Zwecke“ eingestuft und für Endbenutzer der
US-Regierung (i) ausschließlich als gewerbliches Produkt und (ii)
ausschließlich mit den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß
den Bedingungen daraus gewährt werden.
9. Allgemeines.
9.1 Ricoh kann während der Dauer des Vertrages die Rechte oder Pflichten aus
diesem Vertrag jederzeit übertragen, abtreten, unterbeauftragen oder in
sonstiger Weise über diesen Vertrag verfügen. Sie dürfen diesen Vertrag oder
die Lizenz zur Nutzung der Software nur (i) an eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft oder (ii) eine Tochtergesellschaft, die von Ihnen
beherrscht oder einer gemeinsamen Beherrschung mit Ihnen untersteht, nur dann
abtreten oder anderweitig übertragen, wenn diese Gesellschaft der Übernahme
aller Pflichten aus diesem Vertrag ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine
solche zulässige Übertragung entbindet den ursprünglichen Lizenznehmer jedoch
nicht von seiner Haftung, die ihm gemäß diesem Vertrag obliegt.
9.2 Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und
-bestimmungen der Gerichtsbarkeit des Landes zu erfüllen, in dem die Software
erworben wurde und genutzt wird. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen
verpflichten Sie sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zur
Einhaltung aller Exportgesetze und -Bestimmungen für Waren mit Ursprung in den
USA einschließlich solcher, die ein Verbot der Ausfuhr oder Wiederausfuhr der
Software (a) in ein Land, gegen das die USA ein Embargo verhängt haben, oder
(b) an Rechtssubjekte, die auf der „List of Specially Designated Nationals“ des
U.S. Treasury Department (US-Finanzministeriums) oder der „Table of Deny
Orders“ des U.S. Commerce Department (US-Handelsministeriums) aufgeführt sind,
vorsehen. Durch die Nutzung der Software erklären Sie und sichern zu, dass Sie
sich in keinem dieser Länder befinden oder auf einer dieser Listen eingetragen
sind. Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für in den USA gesetzeswidrige
Zwecke zu verwenden, insbesondere für die Entwicklung, die Konstruktion, die
Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Lenkwaffen oder chemischen oder
biologischen Waffen.
9.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Je nach
dem, in welchem Land Sie die Software erworben oder beschafft haben, unterliegt
dieser Vertrag folgendem geltenden Recht und Gerichtsstand:
(a) wenn die Software in Nord- oder Südamerika erworben oder beschafft wurde,
gilt für diesen Vertrag das Recht des US-Bundesstaates New York ohne Anspruch
auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts,
wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten des Staates
New York vollstreckt oder angefochten werden können,
(b) wenn die Software in Europa, dem Nahen und Mittleren Osten oder Afrika
erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von England
ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen
Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten
von England vollstreckt oder angefochten werden können, oder
(c) wenn die Software in anderen Regionen als den in den vorstehenden
Abschnitten (a) und (b) genannten erworben oder beschafft wurde, gilt für
diesen Vertrag das Recht von Japan ohne Anspruch auf Bestimmung des
anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche
gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten von Tokyo vollstreckt oder
angefochten werden können.
Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Vertragsparteien auf ein ihnen
möglicherweise zustehendes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages von einem Gericht als
nichtig, unwirksam, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so
berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen
Bestimmungen, wobei es die Absicht der Parteien ist, diesen Vertrag im
gesetzlich zulässigen Umfang durchzusetzen. Wird unbeschadet der vorstehenden
Bestimmungen eine Beschränkung oder ein Haftungsausschluss von einem Gericht
der zuständigen Gerichtsbarkeit bei einer bestimmten Forderung oder einem
Klagegrund als undurchsetzbar befunden, verfolgen die Parteien dennoch das
Ziel, alle anderen Forderungen und Klageansprüche im größtmöglichen Rahmen
durchzusetzen, der durch das geltende Recht zulässig ist.
9.5 Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung aus diesem Vertrag durch Ricoh
bedeutet keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, diese
Bestimmung durchzusetzen.
9.6 Sie erkennen an, dass dieser Vertrag sowie alle etwaigen Dokumente, auf die
darin ausdrücklich verwiesen wird (einschließlich der Bestätigung der
zulässigen Nutzung), in Bezug auf die Software und die Dokumentation den
vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Ricoh darstellt und dass er alle
vorherigen Verträge, mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen
und Ricoh hinsichtlich der Software und der Dokumentation ersetzt.
9.7 Damit Zusätze zu diesem Vertrag wirksam sind, bedarf es der Unterschrift
eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters.
9.8 Ricoh haftet Ihnen gegenüber nicht für einen Verstoß gegen diesen Vertrag,
wenn die Ursache dafür auf Umstände zurückzuführen ist, deren Vermeidung Ricoh
nicht zugemutet werden kann.
9.9 Wird die Software zu Zwecken der Vorführung, des Testens oder zu einem
anderen nicht für den Wiederkauf bestimmten Zweck (“NFR“) zur Verfügung
gestellt, erteilen wir Ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine
beschränkte, nicht ausschließliche und zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung
der Software. MIT IHRER NUTZUNG DER NFR- ODER TESTVERSION DER SOFTWARE ERKENNEN
SIE AN UND STIMMEN ZU, DASS IHR RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE NACH ABLAUF DES
TESTZEITRAUMS ERLISCHT UND DIE SOFTWARE ERST NACH ERWERB EINER GEWERBLICHEN
LIZENZ WEITER VERWENDET WERDEN KANN. ALLE NFR- ODER TESTVERSIONEN WERDEN OHNE
MÄNGELGEWÄHR UND UNTER AUSSCHLUSS ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ANSPRÜCHE AUF
SUPPORT UND WARTUNG LIZENZIERT.
9.10 Bestimmungen dieses Vertrages können nur von Vertragsparteien durchgesetzt
werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Tochtergesellschaften von Ricoh
gemäß Vertrag als direkte und beabsichtigte Drittbegünstigte gelten und das
Recht haben, alle Bestimmungen dieses Vertrages, die zu Gunsten und zur
Durchsetzbarkeit von Ricoh gefasst sind, zu ihren Gunsten durchzusetzen.
9.11 Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht
oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist bei
Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version und anderen
Sprachversionen dieses Vertrages die englische Sprachversion maßgebend.
9.12 Sie erkennen an, dass die unberechtigte Offenlegung oder Nutzung der
Software oder damit verbundener Dokumentation oder der geistigen
Eigentumsrechte von Ricoh oder der Verstoß gegen Ihre
Geheimhaltungsverpflichtung Ricoh irreparablen Schaden zufügen würde, für den
Schadenersatz allein einen unzureichenden Rechtsbehelf darstellen würde. Ricoh
ist deshalb berechtigt, bei einem tatsächlichen oder vorgeblichen Verstoß gegen
die Bestimmungen dieses Vertrages einen sofortigen Unterlassungs- oder anderen
billigkeitsrechtlichen Anspruch bei einem zuständigen Gericht zu erwirken.
9.13 Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, die durch Verträge weder
ausgeschlossen noch eingeschränkt werden können, werden durch diesen Vertrag in
keiner Weise berührt.
9.14 Unterliegen der Vertrag, der Verkauf oder die Nutzung der Software an sich
einer Besteuerung (mit Ausnahme von Einkommensteuer), Abgabe oder Gebühr, die
in der Bestätigung der zulässigen Nutzung nicht vorgesehen ist, verpflichten
Sie sich zu deren Bezahlung bei Rechnungsstellung durch Ricoh.