SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

 

RICOH ProcessDirector 3.11

 

© 2014-2022 Ricoh Company, Ltd.  Alle Rechte vorbehalten.

 

WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE "VEREINBARUNG") VOR DER INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM DURCH.

 

Dieser Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("Lizenznehmer" oder "Sie") und Ricoh Company, Ltd. und/oder ihrer "Tochtergesellschaften" (wie nachstehend definiert) (gemeinsam als "Ricoh") bezeichnet.  Die "Software" ist die hierin benannte oder die im Auftrag, dem Kaufbeleg oder einer anderen von Ricoh im Zusammenhang mit Ihrem Erwerb der Software (die "Lizenzbestätigung") ausgestellten Bestätigung aufgeführte Software.  Ricoh gewährt Ihnen das Nutzungsrecht an der Software sowie der damit gegebenenfalls verbundenen Medien und gedruckten oder elektronischen Dokumentation ("Dokumentation") unter der Bedingung, dass Sie alle Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren.  Im Sinne dieses Vertrages bedeutet "Tochtergesellschaft" jedes Unternehmen, das während der Dauer dieses Vertrages die Ricoh Company, Ltd. jeweils beherrscht oder von der Ricoh Company, Ltd. beherrscht wird oder mit Ricoh Company, Ltd. einer gemeinsamen Beherrschung untersteht. "Beherrschung" bezeichnet die Befugnis, direkt oder indirekt (durch Aktienbesitz, Grundkapital, den Besitz von Stimmrechten, vertraglich oder in sonstiger Weise) die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans von Ricoh zu bestellen und/oder abzuberufen oder anderweitig Einfluss auf die Ausrichtung der Führung von Ricoh auszuüben.

 

MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DURCH KLICKEN AUF DIE UNTENSTEHENDE SCHALTFLÄCHE "AKZEPTIEREN" ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN. SIE ERKLÄREN UND SICHERN ZU, DASS DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG AKZEPTIERT, UNEINGESCHRÄNKT BEFUGT IST, IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ZU HANDELN.

 

WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, GEWÄHRT IHNEN RICOH KEIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE, UND SIE MÜSSEN DIE NUTZUNG ODER INSTALLATION DER SOFTWARE UNVERZÜGLICH BEENDEN.  IN DIESEM FALL MÜSSEN SIE DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE EINSTELLEN UND GEGEBENENFALLS ALLE MEDIEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GESPEICHERT IST, SOWIE DIE DAMIT VERBUNDENE DOKUMENTATION AN RICOH ZURÜCKGEBEN.

 

1.         Gewährung und Geltung der Lizenz.

 

1.1       Unter Berücksichtigung Ihrer Zustimmung zur Einhaltung der Vertragsbedingungen und vorbehaltlich der Bezahlung aller gegebenenfalls damit verbundenen Gebühren und Kosten erteilt Ricoh Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Objektcode) und der Dokumentation ("Lizenz").  Diese Lizenz und Ihre Nutzung der Software sind darüber hinaus ausdrücklich auf die Anzahl, Datenträger, Menge oder andere in der Lizenzbestätigung und der Dokumentation festgelegte Nutzungskriterien oder Einschränkungen begrenzt ("Bestätigung der zulässigen Nutzung"). Je nach Produkt können die Nutzungskriterien als zulässige Anzahl von Benutzern, Arbeitsplätzen, Multifunktionsdruckern, Peripheriegeräten, PCs oder Servern oder in Form einer anderen mengenmäßigen Beschränkung ausgewiesen werden.  Soweit in dieser Dokumentation nichts anderes bestimmt ist, regelt dieser Vertrag alle künftigen Versionen, Änderungen, Updates oder Verbesserungen der Software.  Erfolgt die Kündigung nicht gemäß Vertrag oder wie in der Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich festgelegt, ist die Dauer der Lizenz unbefristet.

 

1.2          Sie erklären sich damit einverstanden, die Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrages und gegebenenfalls zusätzlicher, in der Bestätigung der zulässigen Nutzung festgelegter Bestimmungen zu verwenden.

 

1.3          Vorbehaltlich der Bestätigung der zulässigen Nutzung dürfen Sie: (a) die Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftsprozesse und Betriebsabläufe installieren, laden, ausführen, betreiben, aufführen, anzeigen und nutzen; (b) eine angemessene Anzahl von Kopien der Software ausschließlich zum Zwecke der Sicherung anfertigen, sofern dies zur Ausführung der gemäß Ziffer 1.1 zulässigen Tätigkeiten erforderlich ist, sowie (c) jegliche Dokumentation zur Unterstützung der gemäß Ziffer 1.1 erlaubten Nutzung verwenden und davon Kopien erstellen, soweit diese zur rechtmäßigen Nutzung der Software unbedingt erforderlich sind.

 

2.         Verpflichtungen des Lizenznehmers.

 

2.1       Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, bestätigen Sie hiermit unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen:

 

(a)        die Software oder Dokumentation nur in Zusammenhang mit der normalen Nutzung der Software zu kopieren, oder soweit diese Kopien zum Zwecke der Sicherung oder der betrieblichen Sicherheit unbedingt erforderlich sind;

 

(b)        keine von der Software abgeleiteten Produkte anzufertigen bzw. die Software ganz oder teilweise zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, zu modifizieren oder in sonstiger Weise Änderungen daran vorzunehmen oder die Verwendung der Software oder Teile daraus in Kombination mit anderen Programmen oder als deren Komponente zuzulassen;

 

(c)        die Software weder ganz noch teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, sofern dies nicht gemäß den geltenden Bestimmungen einer Open-Source-Software-Lizenz oder im gesetzlich zulässigen Rahmen ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts erforderlich ist;

 

(d)        die Software und die Dokumentation nicht zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu verleihen oder zu übertragen oder einem Dritten die Nutzung der Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh an Dritte zu gestatten;

 

(e)        die Software nicht zu verbreiten, als Service zu hosten, Teilnutzungs- oder andere Rechte daran zu vergeben oder sie Dritten (entgeltlich oder anderweitig) ganz oder teilweise zugänglich zu machen;

 

(f)         die Software und eventuell davon angefertigte autorisierte Kopien gesichert aufzubewahren und genaue und aktuelle Aufzeichnungen über Anzahl und Speicherort aller Kopien der Software zu führen;

 

(g)        die Nutzung der Software zu überwachen und zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Software von Ihren Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages verwendet wird;

 

(h)        alle angefertigten Kopien und Teilkopien mit den Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerken von Ricoh zu versehen; und

 

(i)         die Software in jeder Form, ganz oder teilweise (sowie insbesondere Programm-Listings, Listings des Objekt- und Quellcodes, Objekt- und Quellcode), ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh anderen Personen als Ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen.

 

2.2       Sie verpflichten sich, Ricoh und deren Bevollmächtigten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung den Zugang zu den Räumlichkeiten, Betriebs- und Produktionsstätten sowie zu den dort befindlichen EDV-Anlagen zu gewähren, auf denen die Software oder die Dokumentation aufbewahrt oder verwendet wird, um des Weiteren in alle sonstigen Aufzeichnungen und Unterlagen Einsicht zu nehmen, die gemäß diesem Vertrag zur Einhaltung der mit Ihnen vereinbarten vertraglichen Bedingungen geführt werden müssen.

 

3.         Support und Wartung.

 

3.1       Für Ricoh besteht im Rahmen dieses Software-Lizenzvertrages keine Verpflichtung zur Übernahme von Wartungs- und/oder Support-Dienstleistungen für die Software. Die Wartung von Software, soweit diese Leistung in der Lizenzgebühr eingeschlossen ist oder auf Wunsch als separate Gebühr angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen aus dem Software-Wartungsvertrag von Ricoh für Software für den Produktionsdruck.  Für die Software-Wartung können zusätzliche Gebühren anfallen.

 

4.         Gewährleistung.

 

4.1       Ricoh gewährleistet, dass der Datenträger (soweit zutreffend), auf dem die Software gespeichert ist ("Medium") bei vertragsgemäßer Nutzung für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Lieferdatum keinerlei Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Fehler des Mediums auf einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung zurückzuführen ist, und darf nur vom ursprünglichen Benutzer in Anspruch genommen werden.

 

4.2       Ricoh übernimmt für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem auf Ihrer Bestätigung der zulässigen Nutzung ausgewiesenen Datum (soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht) die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise bei Installation auf der vorgesehenen Hardware und/oder dem unterstützten Betriebssystem sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entspricht. Diese Gewährleistung bezieht sich nicht auf "Drittanbieterprogramme" (wie nachstehend definiert) und schließt alle Ansprüche aus, die durch Änderung, Beschädigung Missbrauch der Software oder die Verwendung der Software in Verbindung mit anderer Software, Hardware oder nicht bestimmungsgemäßen Betriebssystemen oder Konfigurationen entstanden sind.

 

4.3       Sie sind verpflichtet, Ricoh bei Verstoß gegen eine der in Ziffer 4.1 oder 4.2 enthaltenen Gewährleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.  Sie verpflichten sich außerdem, Ricoh eine angemessene Frist zur Behebung des Problems sowie zur Bereitstellung einer korrigierten Version der Medien bzw. der Software einzuräumen.  Es entstehen für Sie dadurch keine Zusatzkosten.  Falls es uns nicht möglich ist, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder uns die Fehlerbeseitigung nicht zumutbar erscheint, sind wir berechtigt, die Software und die Dokumentation zurückzunehmen und Ihnen den Preis für die Nutzung der Software zu erstatten.  Sollte sich Ricoh zu diesem Schritt entscheiden, ist dies der einzige Anspruch, den Sie hinsichtlich der zugesagten Gewährleistungen geltend machen können. Eine weitergehende Haftung seitens Ricoh besteht diesbezüglich nicht.

 

4.4       Sie bestätigen, dass die Softwarenicht für Ihre individuellen Bedürfnisse angefertigt wurde, und Sie auf Grund dessen selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass die in der Dokumentation beschriebenen Komponenten und Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen.

 

4.5       Dieser Vertrag legt den vollen Umfang der Pflichten und der Haftung von Ricoh in Bezug auf die Lieferung der Software und der Dokumentation fest.  VORBEHALTLICH DER HIERMIT GEWÄHRTEN BESCHRÄNKTEN HAFTUNG Except as expressly stated in this Agreement, ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE, DIE DIENSTLEISTUNGEN, DER SUPPORT SOWIE ALLE SONSTIGEN LEISTUNGEN, AUF DIE SIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGES ANSPRUCH HABEN, OHNE MÄNGELGEWÄHR ERBRACHT WERDEN UND DARÜBER HINAUS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGS- UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BESTEHEN.  RICOH SCHLIESST HIERMIT ALLE ANDEREN (AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN) GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN SOWIE INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER VERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN AUS.  SIE SELBST TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE ZUR ERREICHUNG IHRER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE.  RICOH ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE GELIEFERTE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT ODER DASS DIE SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI BZW. FEHLERFREI LÄUFT ODER DASS ETWAIGE FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN.  SOWEIT IM SINNE VON ZIFFER 9.3 RECHTLICH ZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.

 

5.            Haftung von Ricoh.

 

5.1       Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen sowie vorbehaltlich Ziffer 5.4, sind Ricoh, deren verbundene Unternehmen oder Zulieferer oder deren jeweilige Handlungsbevollmächtigte, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder rechtliche Stellvertreter (gemeinsam die "Ricoh-Parteien") Ihnen gegenüber (ungeachtet, ob aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder einer anderen Anspruchsgrundlage) unter keinen Umständen haftbar für: (a) entgangene Gewinne, Verkäufe, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder Umsätze; (b) Verlust von Firmenwert; (c) Verlust, Beschädigung oder Veränderung von Daten; (d) Verlust oder Nutzungsverlust von Hardware, Software oder Daten, oder (e) indirekte Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz oder außergewöhnliche Verluste oder Schäden.

 

5.2       Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist die Haftung der Ricoh-Parteien gemäß Vertrag sowie in Bezug auf die Software und alle Maßnahmen, die Ricoh in Verbindung mit diesem Vertrag getroffen oder unterlassen hat (sowie ungeachtet der Tatsache, ob dies aus Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund erfolgt ist) auf die Höhe des für die Nutzung der Software von Ihnen bereits entrichteten oder noch zu entrichtenden Betrages oder den Betrag von 100 US-Dollar, je nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist, beschränkt.

 

5.3       Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung der Ricoh-Parteien für: (a) Todesfälle oder Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit der Ricoh-Parteien oder deren Stellvertreter oder Mitarbeiter verschuldet wurden; (b) arglistige Täuschung oder (c) jeden anderen Anspruch, der nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, auch dann nicht durch diesen Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt, wenn eine andere Bestimmung aus diesem Vertrag darauf hindeuten würde, dass dies der Fall sein könnte.

 

5.4       SOWEIT IM SINNE VON ZIFFER 9.3 RECHTLICH ZULÄSSIG, TREFFEN MÖGLICHERWEISE NICHT ALLE DER VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE AUF SIE ZU.

 

6.         Rechte am geistigen Eigentum; Drittanbieterprogramme.

 

6.1       Sie erkennen an, dass alle Rechte am geistigen Eigentum, Besitzrechte und Rechtsansprüche an der Software und der Dokumentation weltweit Ricoh oder ihren jeweiligen Lizenzgebern gehören, dass die Rechte an der Software Ihnen lizenziert (nicht verkauft) werden, und dass Sie mit Ausnahme der beschränkten Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Rechte an oder in Zusammenhang mit der Software, der Dokumentation oder anderen Komponenten, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, haben. Ferner werden im Rahmen dieses Vertrages keinerlei Rechte, Besitzrechte oder Rechtsansprüche auf Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Ricoh oder seinen Lizenzgebern gewährt. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen bleiben Ricoh und/oder ihre Lizenzgeber Eigentümer an allen Rechten, Besitzrechten und Rechtsansprüchen an oder im Zusammenhang mit ihren oder deren Rechten am geistigen Eigentum. Hierzu zählen insbesondere: (a) sämtliche Software-Codes (Quelle und Objekt), Funktionalität, Technologie, System oder Netzwerkarchitektur und Benutzerschnittstellen sowie etwaige Änderungen daran; (b) Ideen, Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Patente, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte in Bezug auf die Software; (c) von Ihnen eingebrachte Beurteilungen, Kommentare, Ideen und Anregungen, die sich mit der Software befassen, unabhängig davon, ob diese in die Entwicklung nachfolgender Versionen eingeflossen sind, und (d) etwaige Änderungen und abgeleitete Werken auf Basis der gewerblichen Schutzrechte von Ricoh oder ihren Lizenzgebern. Sie verpflichten sich, die gewerblichen Schutzrechte von Ricoh streng vertraulich zu behandeln, zu schützen und aufrechtzuerhalten.

 

6.2       Sie erkennen an, dass die Software andere, auch gemäß einer oder mehrerer Open-Source-Software-Lizenzen ("Drittanbieterprogramme") lizenzierter Software-Programme, Code-Abschnitte oder Bibliotheken von Dritten enthalten kann.  Solche Programme von Drittanbietern dürfen nicht losgelöst oder außerhalb der Software verwendet werden; das Eigentumsrecht daran verbleibt bei den jeweiligen Lizenzgebern.  Sind der Lizenzvertrag oder die Nutzungsbedingungen solcher Drittanbieterprogramme (die "Drittanbieterlizenzen") in den Installationsanweisungen, Text- oder "Readme" -Dateien oder auf anderen Medien enthalten, die Ihnen von Ricoh zum Download oder zur Installation zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Nutzung dieser Programme unter dem Vorbehalt und der Verpflichtung zur Einhaltung der damit verbundenen Lizenzbedingungen.  Soweit in einer Drittanbieterlizenz nichts anderes vorgesehen ist, gelten die Einschränkungen und Anforderungen aus diesem Vertrag auch für die Nutzung jedweder Programme von Drittanbietern.

 

6.3       Ricoh verzichtet nur insofern auf das in Ziffer 2.1 festgelegte Verbot zur Zurückentwicklung oder Dekompilierung, als dies gesetzlich und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen ausdrücklich zulässig oder im Rahmen einer Drittanbieterlizenz erforderlich ist, jedoch nur zu dem durch die Lizenz des jeweiligen Drittanbieterprogramms oder rechtlich beschränkten Zweck, und nicht, um ein Software-Programm zu erstellen, dessen Funktionsweise sich im Wesentlichen mit derjenigen der Software deckt.  Soweit gemäß Vertrag oder von Ricoh nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erkennen Sie an, dass Sie keinen Anspruch auf den Zugriff auf die Software in Form von Quellcode, frei zugänglicher Codierung oder in sonstiger menschenlesbarer und mit Kommentaren versehener Form haben.

 

6.4       Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, stellt Ricoh die Drittanbieterprogramme ohne das Angebot von Support sowie ohne Mängelgewähr und unter Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Haftung zur Verfügung, und die Nutzung der Drittanbieterprogramme erfolgt auf alleinige Gefahr des Lizenznehmers.  RICOH SCHLIESST JEDE HAFTUNG FÜR DERARTIGE DRITTANBIETERPROGRAMME AUS UND ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE) UND LEHNT UNTER ANDEREM JEGLICHE HAFTUNG FÜR BESONDERE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER VERLUSTE, INSBESONDERE FÜR SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE ODER EINSPARUNGEN SOWIE FÜR VERLUST ODER SCHADEN, DER DURCH DIE NUTZUNG VON DRITTANBIETERPROGRAMMEN ENTSTANDEN IST, AB.

 

7.         Beendigung.

 

7.1       Ist in der Bestätigung der zulässigen Nutzung ausdrücklich eine feste Lizenzlaufzeit vorgesehen, erlischt die Lizenz am Ende der festen Laufzeit, wenn die Parteien schriftlich keine Verlängerung vereinbaren.

 

7.2       Vorbehaltlich Ziffer 7.1 ist die Dauer dieser Lizenz unbefristet, und die Lizenz bleibt bis zu ihrer Kündigung in Kraft.  Falls Sie die in Ihrer Bestätigung der zulässigen Nutzung festgelegten Gebühren oder Kosten nicht entrichten oder eine wesentliche Bedingung dieses Vertrages nicht einhalten, wird dieser Vertrag im Ermessen von Ricoh unter vorheriger Ankündigung mit sofortiger Wirkung beendet.

 

7.3       Nach Ablauf der Vertragsdauer (falls zutreffend) oder Beendigung dieses Vertrages sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und, falls Ricoh Sie dazu auffordert, die Software mit allen davon angefertigten Kopien zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben und dies Ricoh nach erfolgreicher Durchführung zu bestätigen. Alle Bedingungen dieses Vertrages, die aufgrund ihrer Beschaffenheit über die Dauer dieses Vertrages hinaus bestehen, bleiben auch nach Vertragsende in Kraft.

 

8.         Nutzungseinschränkungen für die US-Regierung.

 

8.1       Bei Erwerb der Softwarelizenz oder der Begleitdokumentation für die oder im Auftrag der US-Regierung wird die Lizenz gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (für Anschaffungen des Verteidigungsministeriums (Departement of Defense, DoD) und gemäß 48 CFR 2.101 und 12.212 (für Anschaffungen, die nicht dem Verteidigungsministerium (Departement of Defense, DoD) zuzuordnen sind) als "Computer-Software für gewerbliche Zwecke" und "Dokumentation von Computer-Software für gewerbliche Zwecke" eingestuft und für Endbenutzer der US-Regierung (i) ausschließlich als gewerbliches Produkt und (ii) ausschließlich mit den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den Bedingungen daraus gewährt werden.

 

9.         Allgemeines.

 

9.1       Ricoh kann während der Dauer des Vertrages die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit übertragen, abtreten, unterbeauftragen oder in sonstiger Weise über diesen Vertrag verfügen. Sie dürfen diesen Vertrag oder die Lizenz zur Nutzung der Software nur (i) an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft oder (ii) eine Tochtergesellschaft, die von Ihnen beherrscht oder einer gemeinsamen Beherrschung mit Ihnen untersteht, nur dann abtreten oder anderweitig übertragen, wenn diese Gesellschaft der Übernahme aller Pflichten aus diesem Vertrag ausdrücklich schriftlich zustimmt.  Eine solche zulässige Übertragung entbindet den ursprünglichen Lizenznehmer jedoch nicht von seiner Haftung, die ihm gemäß diesem Vertrag obliegt.

 

9.2       Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -bestimmungen der Gerichtsbarkeit des Landes zu erfüllen, in dem die Software erworben wurde und genutzt wird. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen verpflichten Sie sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zur Einhaltung aller Exportgesetze und -Bestimmungen für Waren mit Ursprung in den USA einschließlich solcher, die ein Verbot der Ausfuhr oder Wiederausfuhr der Software (a) in ein Land, gegen das die USA ein Embargo verhängt haben, oder (b) an Rechtssubjekte, die auf der "List of Specially Designated Nationals" des U.S. Treasury Department (US-Finanzministeriums) oder der "Table of Deny Orders" des U.S. Commerce Department (US-Handelsministeriums) aufgeführt sind, vorsehen.  Durch die Nutzung der Software erklären Sie und sichern zu, dass Sie sich in keinem dieser Länder befinden oder auf einer dieser Listen eingetragen sind.  Sie verpflichten sich außerdem, die Software nicht für in den USA gesetzeswidrige Zwecke zu verwenden, insbesondere für die Entwicklung, die Konstruktion, die Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Lenkwaffen oder chemischen oder biologischen Waffen.

 

9.3       Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.  Je nach dem, in welchem Land Sie die Software erworben oder beschafft haben, unterliegt dieser Vertrag folgendem geltenden Recht und Gerichtsstand:

 

(a)        wenn die Software in Nord- oder Südamerika erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht des US-Bundesstaates New York ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten des Staates New York vollstreckt oder angefochten werden können,

 

(b)        wenn die Software in Europa, dem Nahen und Mittleren Osten oder Afrika erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von England ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten von England vollstreckt oder angefochten werden können, oder

 

(c)        wenn die Software in anderen Regionen als den in den vorstehenden Abschnitten (a) und (b) genannten erworben oder beschafft wurde, gilt für diesen Vertrag das Recht von Japan ohne Anspruch auf Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des internationalen Privatrechts, wobei alle Ansprüche gegen Ricoh ausschließlich in den Gerichten von Tokyo vollstreckt oder angefochten werden können.

 

Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Vertragsparteien auf ein ihnen möglicherweise zustehendes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren. 

 

9.4       Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages von einem Gericht als nichtig, unwirksam, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen, wobei es die Absicht der Parteien ist, diesen Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang durchzusetzen.  Wird unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen eine Beschränkung oder ein Haftungsausschluss von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit bei einer bestimmten Forderung oder einem Klagegrund als undurchsetzbar befunden, verfolgen die Parteien dennoch das Ziel, alle anderen Forderungen und Klageansprüche im größtmöglichen Rahmen durchzusetzen, der durch das geltende Recht zulässig ist.

 

9.5       Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung aus diesem Vertrag durch Ricoh bedeutet keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, diese Bestimmung durchzusetzen.

 

9.6       Sie erkennen an, dass dieser Vertrag sowie alle etwaigen Dokumente, auf die darin ausdrücklich verwiesen wird (einschließlich der Bestätigung der zulässigen Nutzung), in Bezug auf die Software und die Dokumentation den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und Ricoh darstellt und dass er alle vorherigen Verträge, mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und Ricoh hinsichtlich der Software und der Dokumentation ersetzt.

 

9.7       Damit Zusätze zu diesem Vertrag wirksam sind, bedarf es der Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters.

 

9.8       Ricoh haftet Ihnen gegenüber nicht für einen Verstoß gegen diesen Vertrag, wenn die Ursache dafür auf Umstände zurückzuführen ist, deren Vermeidung Ricoh nicht zugemutet werden kann.

 

9.9       Wird die Software zu Zwecken der Vorführung, des Testens oder zu einem anderen nicht für den Wiederkauf bestimmten Zweck ("NFR") zur Verfügung gestellt, erteilen wir Ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eine beschränkte, nicht ausschließliche und zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Software.  MIT IHRER NUTZUNG DER NFR- ODER TESTVERSION DER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN UND STIMMEN ZU, DASS IHR RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE NACH ABLAUF DES TESTZEITRAUMS ERLISCHT UND DIE SOFTWARE ERST NACH ERWERB EINER GEWERBLICHEN LIZENZ WEITER VERWENDET WERDEN KANN.  ALLE NFR- ODER TESTVERSIONEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND UNTER AUSSCHLUSS ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ANSPRÜCHE AUF SUPPORT UND WARTUNG LIZENZIERT.

 

9.10     Bestimmungen dieses Vertrages können nur von Vertragsparteien durchgesetzt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Tochtergesellschaften von Ricoh gemäß Vertrag als direkte und beabsichtigte Drittbegünstigte gelten und das Recht haben, alle Bestimmungen dieses Vertrages, die zu Gunsten und zur Durchsetzbarkeit von Ricoh gefasst sind, zu ihren Gunsten durchzusetzen.

 

9.11     Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Möglichkeit auf Verzicht oder Beschränkung der vertraglichen Vereinbarungen, ist bei Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen Version und anderen Sprachversionen dieses Vertrages die englische Sprachversion maßgebend.

 

9.12     Sie erkennen an, dass die unberechtigte Offenlegung oder Nutzung der Software oder damit verbundener Dokumentation oder der geistigen Eigentumsrechte von Ricoh oder der Verstoß gegen Ihre Geheimhaltungsverpflichtung Ricoh irreparablen Schaden zufügen würde, für den Schadenersatz allein einen unzureichenden Rechtsbehelf darstellen würde.  Ricoh ist deshalb berechtigt, bei einem tatsächlichen oder vorgeblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages einen sofortigen Unterlassungs- oder anderen billigkeitsrechtlichen Anspruch bei einem zuständigen Gericht zu erwirken.

 

9.13     Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, die durch Verträge weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden können, werden durch diesen Vertrag in keiner Weise berührt.

 

9.14     Unterliegen der Vertrag, der Verkauf oder die Nutzung der Software an sich einer Besteuerung (mit Ausnahme von Einkommensteuer), Abgabe oder Gebühr, die in der Bestätigung der zulässigen Nutzung nicht vorgesehen ist, verpflichten Sie sich zu deren Bezahlung bei Rechnungsstellung durch Ricoh.